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Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den möglichen Aufenthaltserlaubnissen für Ausländerinnen und Ausländern.
Das Aufenthaltsrecht zieht eine Vielzahl von rechtlichen Möglichkeiten vor, um eine (befristete) Aufenthaltserlaubnis für nicht deutsche Staatsangehörige zu erteilen. Je nach Rechtsgrundlage sind verschiedene Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu erfüllen. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der möglichen Aufenthaltserlaubnisse.
bei der Kommunalen Ausländerbehörde können Sie die folgenden Aufenthaltserlaubnisse beantragen:
- Aufenthaltstitel für Au-pair, Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Bundesfreiwilligendienst (BFD)
- Aufenthaltstitel für Erwerbstätige ohne Qualifizierung (§19c AufenthG)
- Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz
- Aufenthaltserlaubnisse für erwerbstätige, türkische Staatsangehörige
- Aufenthaltserlaubnisse zur Familienzusammenführung
- Aufenthaltserlaubnisse für Geflüchtete aus der Ukraine
- Aufenthaltserlaubnisse für gut integrierte Personen (§ 25a/25b AufenthG)
- Daueraufenthaltsrecht nach §4a FreizügG für EU-/EWR-Bürgerinnen und Bürger
- Daueraufenthaltsrecht für Angehörige Großbritanniens
- Weitere Aufenthaltserlaubnisse
Des Weiteren können Sie die folgenden Aufenthaltserlaubnisse beim Welcome- und ServiceCenter Essen beantragen:
- Aufenthaltserlaubnis für Studierende (online Terminvereinbarung möglich)
- Aufenthaltserlaubnis für Forscherinnen und Forscher (online möglich)
- Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige und Freiberufler (online möglich)
- Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte Erwerbstätige (online möglich)
- Aufenthaltserlaubnis für Ausbildung und Weiterbildung (online möglich)
- Aufenthaltserlaubnis im Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsqualifikationen (online möglich)
- Aufenthaltserlaubnis für einen (studienbezogenen) Sprachkurs §16b/§16f AufenthG (online möglich)
- Aufenthaltserlaubnis für die Ausbildungs- oder Studienplatzsuche (§ 17 AufenthG)
- Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum (§ 16e AufenthG)
- Daueraufenthalt-EU nach § 9a AufenthG
Das Aufenthaltsrecht zieht eine Vielzahl von rechtlichen Möglichkeiten vor, um eine (befristete) Aufenthaltserlaubnis für nicht deutsche Staatsangehörige zu erteilen. Je nach Rechtsgrundlage sind verschiedene Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu erfüllen. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der möglichen Aufenthaltserlaubnisse.
bei der Kommunalen Ausländerbehörde können Sie die folgenden Aufenthaltserlaubnisse beantragen:
- Aufenthaltstitel für Au-pair, Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Bundesfreiwilligendienst (BFD)
- Aufenthaltstitel für Erwerbstätige ohne Qualifizierung (§19c AufenthG)
- Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz
- Aufenthaltserlaubnisse für erwerbstätige, türkische Staatsangehörige
- Aufenthaltserlaubnisse zur Familienzusammenführung
- Aufenthaltserlaubnisse für Geflüchtete aus der Ukraine
- Aufenthaltserlaubnisse für gut integrierte Personen (§ 25a/25b AufenthG)
- Daueraufenthaltsrecht nach §4a FreizügG für EU-/EWR-Bürgerinnen und Bürger
- Daueraufenthaltsrecht für Angehörige Großbritanniens
- Weitere Aufenthaltserlaubnisse
Des Weiteren können Sie die folgenden Aufenthaltserlaubnisse beim Welcome- und ServiceCenter Essen beantragen:
- Aufenthaltserlaubnis für Studierende (online Terminvereinbarung möglich)
- Aufenthaltserlaubnis für Forscherinnen und Forscher (online möglich)
- Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige und Freiberufler (online möglich)
- Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte Erwerbstätige (online möglich)
- Aufenthaltserlaubnis für Ausbildung und Weiterbildung (online möglich)
- Aufenthaltserlaubnis im Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsqualifikationen (online möglich)
- Aufenthaltserlaubnis für einen (studienbezogenen) Sprachkurs §16b/§16f AufenthG (online möglich)
- Aufenthaltserlaubnis für die Ausbildungs- oder Studienplatzsuche (§ 17 AufenthG)
- Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum (§ 16e AufenthG)
- Daueraufenthalt-EU nach § 9a AufenthG
Die vorzuweisenen Unterlagen unterscheiden sich je nach Rechtsgrundlage. Genauere Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen finden Sie auf den jeweiligen Dienstleistungsseiten.
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- Downloads
- Infobroschüre Aufenthaltstitel
- Zuständige Einrichtung
-
- Entwurf Schindler: Kommunale Ausländerbehörde
- Kruppstraße 16
- 45128 Essen
- Tel: +49 201 88-38883
- Fax: +49 201 88-38903
- E-Mail: abh@essen.de