Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Aufenthaltsrecht für britische Staatsangehörige.


Personen mit der britischen Staatsangehörigkeit, die sich kontinierlich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten können bei der Kommunalen Ausländerbehörde ein "Aufenthaltsdokument -GB" erhalten, um Ihren Aufenthaltsstatus nachzuweisen. Dieses Dokument dient auch als Nachweis bei Einreise und Ausreise in den Schengen-Raum.


Personen mit der britischen Staatsangehörigkeit, die sich kontinierlich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten können bei der Kommunalen Ausländerbehörde ein "Aufenthaltsdokument -GB" erhalten, um Ihren Aufenthaltsstatus nachzuweisen. Dieses Dokument dient auch als Nachweis bei Einreise und Ausreise in den Schengen-Raum.


Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern.


Downloads
Informationsbroschüre für britische Staatsangehörige
Zuständige Einrichtung
Entwurf Schindler: Kommunale Ausländerbehörde
Kruppstraße 16
45128 Essen
Tel: +49 201 88-38883
Fax: +49 201 88-38903
E-Mail: abh@essen.de