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Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Aufenthaltsrecht für britische Staatsangehörige.
Personen mit der britischen Staatsangehörigkeit, die sich kontinierlich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten können bei der Kommunalen Ausländerbehörde ein "Aufenthaltsdokument -GB" erhalten, um Ihren Aufenthaltsstatus nachzuweisen. Dieses Dokument dient auch als Nachweis bei Einreise und Ausreise in den Schengen-Raum.
Personen mit der britischen Staatsangehörigkeit, die sich kontinierlich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten können bei der Kommunalen Ausländerbehörde ein "Aufenthaltsdokument -GB" erhalten, um Ihren Aufenthaltsstatus nachzuweisen. Dieses Dokument dient auch als Nachweis bei Einreise und Ausreise in den Schengen-Raum.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern.
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- Zuständige Einrichtung
-
- Entwurf Schindler: Kommunale Ausländerbehörde
- Kruppstraße 16
- 45128 Essen
- Tel: +49 201 88-38883
- Fax: +49 201 88-38903
- E-Mail: abh@essen.de
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Personen mit der britischen Staatsangehörigkeit, die sich kontinierlich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten können bei der Kommunalen Ausländerbehörde ein "Aufenthaltsdokument -GB" erhalten, um Ihren Aufenthaltsstatus nachzuweisen. Dieses Dokument dient auch als Nachweis bei Einreise und Ausreise in den Schengen-Raum.
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