Wenn Sie sich bereits in häuslicher Isolation befinden, gilt für sie automatisch eine bestimmte Isolierungsdauer. Diese können Sie verkürzen, indem Sie dem Gesundheitsamt Nachweise über sogenannte „Freitestungen“ zukommen lassen, also ein negatives Testergebnis.

Weiterhin können sie mit diesem Formular dem Gesundheitsamt einen Nachweis darüber erbringen, dass Sie die Isolierung verlassen können, beispielsweise weil für Sie aufgrund des Impfstatus eine Ausnahme von den Isolierungsregeln gilt oder ein Kontrolltest negativ ausgefallen ist.


Corona-Test- und Quarantäneverordnung NRW


Mehr zu den aktuell geltenden Regelungen zur Isolierung finden Sie unter www.essen.de/coronavirus_quarantäne.  

 

Das Bürgertelefon der Stadt Essen ist für Fragen rund um das Coronavirus montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 0201 88-88999 erreichbar.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus finden Interessierte in den FAQ des Gesundheitsamts: www.essen.de/FAQcoronavirus

Alles zum Coronavirus in Essen: www.essen.de/coronavirus_infos