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Denkmaleigentümern stehen je nach Art, Umfang und Gewichtung der geplanten Maßnahme verschiedene Fördermöglichkeiten aus Mitteln von Bund, Land und Stadt sowie von Stiftungen zur Verfügung. Einen Anspruch auf eine dieser direkten Förderung besteht jedoch nicht. Die Untere Denkmalbehörde (UDB) informiert die Eigentümer über geeignete Förderprogramme.
Kleinere Maßnahmen, die dem Erhalt des Baudenkmals dienen, können abhängig von der kommunalen Haushaltslage mit Fördermitteln aus der Stadtpauschale bezuschusst werden.
| Name | Typ | Kosten | Beschreibung |
|---|---|---|---|
| KOSTEN Name | Bussgeld | zwischen 100,00 und 200,00 EUR | Beschreibung |
Western Union Geldtransfer
Lastschriftverfahren
SEPA-Firmenlastschrift
Paysafecard
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- Zuständige Einrichtung
-
- Untere Denkmalbehörde
- Rathenaustr. 2
- 45121 Essen
- Tel: +49 201 88-0
- E-Mail: denkmalschutz@essen.de
Denkmaleigentümern stehen je nach Art, Umfang und Gewichtung der geplanten Maßnahme verschiedene Fördermöglichkeiten aus Mitteln von Bund, Land und Stadt sowie von Stiftungen zur Verfügung. Einen Anspruch auf eine dieser direkten Förderung besteht jedoch nicht. Die Untere Denkmalbehörde (UDB) informiert die Eigentümer über geeignete Förderprogramme.
Kleinere Maßnahmen, die dem Erhalt des Baudenkmals dienen, können abhängig von der kommunalen Haushaltslage mit Fördermitteln aus der Stadtpauschale bezuschusst werden.
- 100.00 bis true
Eine Übersicht Ihrer Kontaktpersonen finden Sie im Telefonbuch der Stadt Essen.