Für die Zeit, in der Sie Grundsicherungsgeld beziehen, ist das Jobcenter gesetzlich berechtigt und gleichzeitig dazu verpflichtet, gesetzmäßig geschuldete Unterhaltsansprüche, die Sie einer anderen Person gegenüber haben, zu pfüen und diese gegebenenfalls einzufordern. Das gilt auch, wenn beim Jugendamt eine Beistandschaft für ein KInd eingerichtet wurde und dieses bislang den Unterhalt eingefordert hat. 


Für die Zeit, in der Sie Grundsicherungsgeld beziehen, ist das Jobcenter gesetzlich berechtigt und gleichzeitig dazu verpflichtet, gesetzmäßig geschuldete Unterhaltsansprüche, die Sie einer anderen Person gegenüber haben, zu pfüen und diese gegebenenfalls einzufordern. Das gilt auch, wenn beim Jugendamt eine Beistandschaft für ein KInd eingerichtet wurde und dieses bislang den Unterhalt eingefordert hat. 


Ziel ist es, dass Sie mehr eigene Mittel für den Lebensunterhalt zur Verfügung haben und dadurch weniger auf die Leistungen des Jobcenters angewiesen sind. Wenn Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft laufenden Unterhalt gezahlt bekommen, gilt er bei der Berechnung Ihres Grundsicherungsgeldes als Einkommen.


Belege für erhaltene Unterhaltszahlungen, bestehende Unterhaltstitel (zum Beispiel durch: Urteil, Vergleich, gerichtlichen Beschluss, notarielle Urkunde, Urkunde des Jugendamtes)


Neben dem Unterhalt für Kinder gibt es noch andere Fälle von Unterhaltspflichten. Auch Unterhalt, den Sie selbst oder ein Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft an andere Personen zahlen muss, hat Einfluss auf die Höhe der Grundsicherungsleistung.


Zuständige Einrichtung
JobCenter Essen
Ruhrallee 175
45136 Essen
Tel: +49 201 88-56999