Der Mehrbedarf wird für Personen anerkannt, die aus medizinischen Gründen im Vergleich zu anderen Leistungsberechtigten erhöhte Aufwendungen für ihre Ernährung haben. Die Höhe des Mehrbedarfs ist aufgrund aktueller medizinischer und ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse zu bestimmen und in angemessener Höhe anzuerkennen.


Der Mehrbedarf wird für Personen anerkannt, die aus medizinischen Gründen im Vergleich zu anderen Leistungsberechtigten erhöhte Aufwendungen für ihre Ernährung haben. Die Höhe des Mehrbedarfs ist aufgrund aktueller medizinischer und ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse zu bestimmen und in angemessener Höhe anzuerkennen.


§ 21 SGB II


Die Anerkennung des Mehrbedarfs setzt einen ursächlichen Zusammenhang zwischen einer vorliegenden Erkrankung und der Notwendigkeit einer Ernährung gemäß der Empfehlung des behandelnden Arztes voraus. Die Aufwendungen müssen in relevantem Maß höher sein als die für eine gesunde Vollkosternährung.


Anlage "MEB", ärztliches Attest

 


Wichtig ist, dass im Attest die Erkrankung und die Kostform konkret benannt werden. 


Zuständige Einrichtung
JobCenter Essen
Ruhrallee 175
45136 Essen
Tel: +49 201 88-56999