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Stellen Selbständige einen Antrag auf Grundsicherung für Arbeitsuchende gelten besondere Voraussetzungen.
Ausgangspunkt für die Berechnung eines eventuellen Leistungsanspruchs ist Ihr Einkommen aus der selbständiger Arbeit (Gewerbebetrieb und Land- und Forstwirtschaft) und die Betriebseinnahmen. Da Grundsicherung in der Regel für Bewilligungszeiträume von sechs Monaten berechnet wird, wird dieser Zeitraum auch für die Berechnung des Einkommens zugrunde gelegt. Machen Sie sich zusammen mit Ihrer Ansprechperson beim JobCenter Essen insbesondere mit dem Antragsvordruck EKS (Einkommen aus Selbständigkeit) und den dazugehörigen Hinweisen vertraut.
Ausgangspunkt für die Berechnung eines eventuellen Leistungsanspruchs ist Ihr Einkommen aus der selbständiger Arbeit (Gewerbebetrieb und Land- und Forstwirtschaft) und die Betriebseinnahmen. Da Grundsicherung in der Regel für Bewilligungszeiträume von sechs Monaten berechnet wird, wird dieser Zeitraum auch für die Berechnung des Einkommens zugrunde gelegt. Machen Sie sich zusammen mit Ihrer Ansprechperson beim JobCenter Essen insbesondere mit dem Antragsvordruck EKS (Einkommen aus Selbständigkeit) und den dazugehörigen Hinweisen vertraut.
Zu Beginn eines Bewilligungszeitraumes ist es erforderlich, dass Sie die zu erwartenden Einkünfte angeben. Das ist die vorläufige Erklärung. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes sind die tatsächlichen Einkünfte anzugeben und zu belegen (abschließende Erklärung).
Anlage „EKS“
Wenn Sie einen Antrag auf Grundsicherung für Arbeitsuchende stellen wollen, müssen Sie angeben und belegen wie hoch Ihre Einkünfte aus der selbständigen Arbeit sind.
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- Zuständige Einrichtung
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- JobCenter Essen
- Ruhrallee 175
- 45136 Essen
- Tel: +49 201 88-56999