Suche ...
Geld, das Sie einnehmen, wird als Einkommen auf die Grundsicherungszahlung angerechnet. Sie müssen Ihr Einkommen angeben, wenn Sie Grundsicherungsleistungen beantragen.
Zum Einkommen gehören beispielsweise
• Einnahmen aus nichtselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit,
• Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld,
• Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung,
• Unterhaltsleistungen, Kindergeld, Renten,
• Kapital- und Zinserträge,
• Steuererstattungen, Abfindungen,
• Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, BAföG.
Vom Einkommen zieht Ihr Jobcenter unter anderem Freibeträge (Absetzbeträge) und Ausgaben ab.
Zum Einkommen gehören beispielsweise
• Einnahmen aus nichtselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit,
• Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld,
• Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung,
• Unterhaltsleistungen, Kindergeld, Renten,
• Kapital- und Zinserträge,
• Steuererstattungen, Abfindungen,
• Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, BAföG.
Vom Einkommen zieht Ihr Jobcenter unter anderem Freibeträge (Absetzbeträge) und Ausgaben ab.
Anlage zum Einkommen (EK)
- Dienstleistungen (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
- Einrichtungen (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
- Zuständige Einrichtung
-
- JobCenter Essen
- Ruhrallee 175
- 45136 Essen
- Tel: +49 201 88-56999