Grundsicherung bekommen nur hilfebedürftige Personen. Einkommen und Vermögen werden deshalb auf eine eventuelle Leistungszahlung angerechnet.


Grundsicherung bekommen nur hilfebedürftige Personen. Daher müssen Sie grundsätzlich zuerst Ihre eigenen Mittel einsetzen, bevor Sie finanzielle Hilfe erhalten. Wenn Sie Einkommen haben, über Vermögen oder verwertbare Vermögensgegenstände verfügen, müssen Sie zunächst damit Ihren Lebensunterhalt bestreiten. Ein Teil davon ist jedoch in Form von Freibeträgen geschützt.


Grundsicherung bekommen nur hilfebedürftige Personen. Daher müssen Sie grundsätzlich zuerst Ihre eigenen Mittel einsetzen, bevor Sie finanzielle Hilfe erhalten. Wenn Sie Einkommen haben, über Vermögen oder verwertbare Vermögensgegenstände verfügen, müssen Sie zunächst damit Ihren Lebensunterhalt bestreiten. Ein Teil davon ist jedoch in Form von Freibeträgen geschützt.


Anlage zum Einkommen (EK),

Anlage zum Vermögen (VM)


Zuständige Einrichtung
JobCenter Essen
Ruhrallee 175
45136 Essen
Tel: +49 201 88-56999