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Wenn Sie Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten, übernimmt das Jobcenter in der Regel auch ihre Kosten für Unterkunft und Heizung. Eine Prüfung der Heiz- und Nebenkosten erfolgt in der Regel über Ihre Jahresabrechnung.
Falls Sie Heiz- und/oder Nebenkosten nachzahlen müssen, übernimmt das Jobcenter in der Regel die Kosten. Nachzahlungen werden jedoch nur in angemessener Höhe anerkannt.
Sollten Sie eine Gutschrift aus Ihrer Betriebs- oder Heizkostenabrechnung erhalten, müssen Sie dies Ihrem Jobcenter mitteilen. In der Regel werden Gutschriften mit Ihrer Grundsicherungsleistung verrechnet, das passiert in der Regel im folgenden Monat. Das bedeutet, dass Sie dann weniger ausbezahlt bekommen.
Falls Sie Heiz- und/oder Nebenkosten nachzahlen müssen, übernimmt das Jobcenter in der Regel die Kosten. Nachzahlungen werden jedoch nur in angemessener Höhe anerkannt.
Sollten Sie eine Gutschrift aus Ihrer Betriebs- oder Heizkostenabrechnung erhalten, müssen Sie dies Ihrem Jobcenter mitteilen. In der Regel werden Gutschriften mit Ihrer Grundsicherungsleistung verrechnet, das passiert in der Regel im folgenden Monat. Das bedeutet, dass Sie dann weniger ausbezahlt bekommen.
Voraussetzung dafür, dass das JobCenter Ihre Betriebs- und Heizkostenabrechnung berücksichtigt ist, dass die Kosten für Unterkunft und Heizung in Ihrem Fall prinzipiell angemessen sind. Auch für die Übernahme eventueller Nachzahlungen gilt dann, dass die Werte glaubwürdig und angemessen sein müssen.
Bitte legen Sie Ihrem Jobcenter die jährliche Betriebs-/ Heizkostenabrechnung vor.
Der Stromverbrauch im Haushalt gehört nicht zu den Kosten für Unterkunft und Heizung. Die Grundsicherungsleistung, die Ihnen das Jobcenter monatlich als Regelbedarf überweist, enthält einen Betrag für Strom. Das bedeutet: Sie bezahlen Ihren Haushaltsstrom eigenständig aus dem festen Regelsatz.
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- Zuständige Einrichtung
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- JobCenter Essen
- Ruhrallee 175
- 45136 Essen
- Tel: +49 201 88-56999