Vorhandenes sonstiges Guthaben (NICHT Guthaben aus Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Beherbergungssteuer und Vergnügungssteuer) kann zu einem anderen Vertragskonto umgebucht werden. Dazu geben Sie bitte die entsprechende Vertragskontonummer an.

Im Falle des Erstattungswunsches teilen Sie bitte Ihre Kontenverbindung mit. Beachten Sie bitte, dass eine Überweisung nur zu einem Konto erfolgen kann, dessen Kontoinhaber der Zahlungspflichtige ist. Sofern das Guthaben zu einem fremden Konto erfolgen soll, reichen Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben eine Abtretungsanzeige ein. Ein entsprechendes Formular können Sie online unter www.formulare-bfinv.de abrufen.


Vorhandenes sonstiges Guthaben (NICHT Guthaben aus Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Beherbergungssteuer und Vergnügungssteuer) kann zu einem anderen Vertragskonto umgebucht werden. Dazu geben Sie bitte die entsprechende Vertragskontonummer an.

Im Falle des Erstattungswunsches teilen Sie bitte Ihre Kontenverbindung mit. Beachten Sie bitte, dass eine Überweisung nur zu einem Konto erfolgen kann, dessen Kontoinhaber der Zahlungspflichtige ist. Sofern das Guthaben zu einem fremden Konto erfolgen soll, reichen Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben eine Abtretungsanzeige ein. Ein entsprechendes Formular können Sie online unter www.formulare-bfinv.de abrufen.


Zuständige Einrichtung
Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt
Porscheplatz 1
45127 Essen
Tel: +49 201 88-21888