Wenn Sie nach Essen ziehen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug anmelden. Bei Zuzug aus dem Ausland können verschiedene Stellen für Ihre Anmeldung zuständig sein.


Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder dem Ausland nach Essen ziehen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug beim Bürgeramt anmelden. Zur Anmeldung bringen Sie bitte alle in Ihrem Besitz befindlichen Reisepässe mit sowie die Wohnungsgeberbestätigung, die Sie von Ihrem Wohnungsgeber erhalten müssen. Staatsangehörige der EU- bzw. EWR-Staaten können sich in jedem Bürgeramt anmelden, benötigen aber zusätzlich ihre Heiratsurkunde und bei Kindern die Geburtsurkunde. Besitzen Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes, müssen Sie sich in der Ausländerbehörde anmelden.

Einen Termin zur Anmeldung bei der Kommunalen Ausländerbehörde können Sie auf dieser Seite online vereinbaren.


Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder dem Ausland nach Essen ziehen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug beim Bürgeramt anmelden. Zur Anmeldung bringen Sie bitte alle in Ihrem Besitz befindlichen Reisepässe mit sowie die Wohnungsgeberbestätigung, die Sie von Ihrem Wohnungsgeber erhalten müssen. Staatsangehörige der EU- bzw. EWR-Staaten können sich in jedem Bürgeramt anmelden, benötigen aber zusätzlich ihre Heiratsurkunde und bei Kindern die Geburtsurkunde. Besitzen Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes, müssen Sie sich in der Ausländerbehörde anmelden.

Einen Termin zur Anmeldung bei der Kommunalen Ausländerbehörde können Sie auf dieser Seite online vereinbaren.



Sie können sich nur dann in Essen anmelden, wenn Sie Ihren tatsächlichen Wohnsitz im Stadtgebiet haben.


  • gültiges Ausweisdokument für jede anzumeldende Person
  • Nachweis über Familienstand (z.B. Eheurkunde)
  • Wohnungsgeberbestätigung

Innerhalb von 2 Wochen nach tatsächlichem Einzug in die neue Wohnung. Der Beginn des Mietverhältnisses im Mietvertrag ist nicht relevant.


Die melderechtliche Anmeldung ist gebührenfrei.


Die Anmeldung erfolgt unmittelbar in der persönlichen Vorsprache.


Bei Anmeldungen aus dem Ausland müssen alle anzumeldenden Personen anwesend sein.


Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Bürgeramtes.


Für eine Anmeldung in Essen vereinbaren Sie einen Termin bei der zuständigen Behörde. Zur persönlichen Vorsprache bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit und werden im Termin melderechtlich erfasst. 


Downloads
Wohnungsgeberbestätigung
Zuständige Einrichtung
Entwurf Schindler: Kommunale Ausländerbehörde
Kruppstraße 16
45128 Essen
Tel: +49 201 88-38883
Fax: +49 201 88-38903
E-Mail: abh@essen.de