Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der es Ausländern ermöglicht, dauerhaft in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Dieser Titel berechtigt zudem zur freien Wahl des Arbeitsplatzes sowie zu einer verbesserten sozialen Absicherung.


Die Niederlassungserlaubnis richtet sich an Drittstaatangehörige, die bereits mehrere Jahre rechtmäßig in Deutschland leben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie stellt eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis dar und ermöglicht es, ohne Einschränkungen in Deutschland zu arbeiten oder sich selbstständig zu machen. 

Sie können bei der Ausländerbehörde der Stadt Essen die Niederlassungserlaubnis online beantragen. Für die Nutzung des Onlineantrags ist eine BundID mit Online-Ausweis (eID) erforderlich. Zur Anleitung: https://service.essen.de/hilfe#a8


Die Niederlassungserlaubnis richtet sich an Drittstaatangehörige, die bereits mehrere Jahre rechtmäßig in Deutschland leben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie stellt eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis dar und ermöglicht es, ohne Einschränkungen in Deutschland zu arbeiten oder sich selbstständig zu machen. 

Sie können bei der Ausländerbehörde der Stadt Essen die Niederlassungserlaubnis online beantragen. Für die Nutzung des Onlineantrags ist eine BundID mit Online-Ausweis (eID) erforderlich. Zur Anleitung: https://service.essen.de/hilfe#a8


Um eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestens ein fünfjähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis
  • Gesicherter Lebensunterhalt, d.h. ausreichende Einkünfte zur Sicherung des Lebensunterhalts ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II.
  • Ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).
  • Nachweise von Rentenversicherungszeiten (mindestens 60 Monatsbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung).
  • Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt.
  • Ausreichender Wohnraum für die Familie

In einigen Fällen kann ein erfolgreicher Abschluss eines Studiums oder einer Berufsausbildung den Zeitraum des rechtmäßigen Aufenthalts verkürzen.


Folgende Dokumente werden für den Antrag benötigt:

  • Gültiger Reisepass
  • Biometrisches Passfoto
  • Aktuelle Meldebescheinigung
  • Nachweise über den gesicherten Lebensunterhalt, wie Gehaltsabrechnungen, Arbeitsvertrag oder Einkommensnachweise (bei Selbstständigen)
  • Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse von einem anerkannten Institut
  • Nachweis über die geleisteten Rentenversicherungsbeiträge
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Wohnraumnachweis (z.B. Mietvertrag)

Je nach Einzelfall können zusätzliche Dokumente angefordert werden (z.B. polizeiliches Führungszeugnis).


Die Gebühren für die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis betragen:

  • Erwachsene: 113€
  • Minderjährige: 55€

Bei Selbständigen oder besonders komplexen Fällen können die Gebühren bis zu 124€ betragen.

Bei Hochqualifizierten (§18c Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes) bis zu 147€.


  • Barzahlung

  • Geldkarte


Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel sechs bis zwölf Wochen, abhängig von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und der individuellen Prüfung des Falls.


Die Stellung einer Niederlassungserlaubnis ist wie folgt möglich:

  • Online-Antragstellung (Eine direkte Terminvergabe durch das Servicecenter zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist nicht möglich. Die Terminvergabe erfolgt zentral durch die bearbeitende Stelle. Bitte nutzen Sie die Onlinedienstleistung).

Die Identifikation mittels eID (BundID) im Online-Antragsprozess ist notwendig.

  • In bestimmten Fällen kann eine Niederlassungserlaubnis bereits nach kürzerem Aufenthalt, z.B. nach zwei oder drei Jahren (für Hochqualifizierte, Forscher oder Ehepartner von deutschen Staatsangehörigen) beantragt werden.
  • Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte können die Niederlassungserlaubnis nach drei bis fünf Jahren beantragen, wenn sie bestimmte zusätzliche Voraussetzungen erfüllen.

  1. Terminvereinbarung: Vereinbaren Sie einen Termin bei der Ausländerbehörde Essen entweder telefonisch oder über die Online-Terminvergabe
  2. Vorbereitung der Unterlagen: Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Dokumente vorliegen und korrekt ausgefüllt sind.
  3. Antragsstellung: Reichen Sie die vollständigen Unterlagen persönlich bei der Ausländerbehörde Essen ein.
  4. Entscheidung und Benachrichtigung: Nach sorgfältiger Prüfung ihrer Dokumente, werden Sie schriftlich über die Entscheidung informiert. Im positiven Fall erhalten Sie die Niederlassungserlaubnis als Aufkleber in ihrem Reisepass

Zuständige Einrichtung
Zentrale Ausländerbehörde, Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten
Sachsenstraße 21
45128 Essen
Tel: +49 201 88-38888
Fax: +49 201 88-9138888
E-Mail: zab@essen.de