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Auf dieser Seite finden Sie umfassende Informationen und Online-Dienste rund um das Thema Einbürgerung.
Wenn Sie als Ausländer oder Ausländerin bereits viele Jahre rechtmäßig in Deutschland leben können Sie sich unter besteimmten Vorrausetzungen einbürgern lassen und die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Die Einbürgerung in der Bundesrepublik Deutschland ist ein bedeutender rechtlicher Schritt, der Einwohnerinnen und Einwohnern ermöglicht, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. Dieser Prozess markiert die förmliche Anerkennung Ihrer Zugehörigkeit zur deutschen Gesellschaft und bringt eine Vielzahl von Rechten und Verantwortlichkeiten mit sich. Die Einbürgerung bietet Ihnen die Chance, sich offiziell als Mitglied der deutschen Gesellschaft zu etablieren. Mit der Staatsbürgerschaft erhalten Sie Zugang zu Rechten wie dem Wahlrecht, sozialen Unterstützungsleistungen, Bildung und Gesundheitsversorgung. Zudem eröffnet die deutsche Staatsbürgerschaft Möglichkeiten zur persönlichen und beruflichen Mobilität innerhalb der Europäischen Union.
Die genauen Voraussetzungen für die Einbürgerung können je nach persönlichen Gegebenheiten variieren, aber im Allgemeinen umfassen sie einen bestimmten Aufenthaltszeitraum (in der Regel fünf Jahre, verkürzbar unter bestimmten Bedingungen), die Integration in die deutsche Gesellschaft, ausreichende Sprachkenntnisse sowie die Einhaltung bestimmter rechtlicher und ethischer Kriterien. Der Prozess zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft beinhaltet das Einreichen eines Antrags, die Vorlage erforderlicher Dokumente, die Überprüfung Ihrer Eignung und gegebenenfalls ein Einbürgerungstest und ein Interview. Dieser Prozess kann einige Monate in Anspruch nehmen.
Die Einbürgerungsurkunde ist das offizielle Dokument, das Ihre deutsche Staatsbürgerschaft bestätigt. Sie sollten dieses Dokument sorgfältig aufbewahren, da es Ihre Rechte und Pflichten als deutsche Staatsbürgerin bzw. deutscher Staatsbürger belegt. Unter bestimmten Voraussetzungen erwerben auch Kinder ausländischer Eltern durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit.
Sofern Ihr Herkunftsland die mehrfache Staatsangehörigkeit erlaubt, ist auch bei einer Einbürgerung in Deutschland die Beibehaltung Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit(en) möglich.
Sie können den Antrag auf EInbürgerung online oder persönlich stellen.
Wenn Sie als Ausländer oder Ausländerin bereits viele Jahre rechtmäßig in Deutschland leben können Sie sich unter besteimmten Vorrausetzungen einbürgern lassen und die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Die Einbürgerung in der Bundesrepublik Deutschland ist ein bedeutender rechtlicher Schritt, der Einwohnerinnen und Einwohnern ermöglicht, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. Dieser Prozess markiert die förmliche Anerkennung Ihrer Zugehörigkeit zur deutschen Gesellschaft und bringt eine Vielzahl von Rechten und Verantwortlichkeiten mit sich. Die Einbürgerung bietet Ihnen die Chance, sich offiziell als Mitglied der deutschen Gesellschaft zu etablieren. Mit der Staatsbürgerschaft erhalten Sie Zugang zu Rechten wie dem Wahlrecht, sozialen Unterstützungsleistungen, Bildung und Gesundheitsversorgung. Zudem eröffnet die deutsche Staatsbürgerschaft Möglichkeiten zur persönlichen und beruflichen Mobilität innerhalb der Europäischen Union.
Die genauen Voraussetzungen für die Einbürgerung können je nach persönlichen Gegebenheiten variieren, aber im Allgemeinen umfassen sie einen bestimmten Aufenthaltszeitraum (in der Regel fünf Jahre, verkürzbar unter bestimmten Bedingungen), die Integration in die deutsche Gesellschaft, ausreichende Sprachkenntnisse sowie die Einhaltung bestimmter rechtlicher und ethischer Kriterien. Der Prozess zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft beinhaltet das Einreichen eines Antrags, die Vorlage erforderlicher Dokumente, die Überprüfung Ihrer Eignung und gegebenenfalls ein Einbürgerungstest und ein Interview. Dieser Prozess kann einige Monate in Anspruch nehmen.
Die Einbürgerungsurkunde ist das offizielle Dokument, das Ihre deutsche Staatsbürgerschaft bestätigt. Sie sollten dieses Dokument sorgfältig aufbewahren, da es Ihre Rechte und Pflichten als deutsche Staatsbürgerin bzw. deutscher Staatsbürger belegt. Unter bestimmten Voraussetzungen erwerben auch Kinder ausländischer Eltern durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit.
Sofern Ihr Herkunftsland die mehrfache Staatsangehörigkeit erlaubt, ist auch bei einer Einbürgerung in Deutschland die Beibehaltung Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit(en) möglich.
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Der Anspruch auf Einbürgerung besteht in der Regel dann, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:
- Sie leben mindestens fünf Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet.
- Sie sind freizügigkeitsberechtigt, im Besitz einer anrechnungsfähigen Aufenthaltserlaubnis oder einer Niederlassungserlaubnis.
- Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt.
- Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
- Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift (mindestens ein anerkanntes Sprachzertifikat mit Niveau B1 in allen Prüfungsteilen).
- Sie verfügen über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest).
- Sie bestreiten den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen aus eigenen Mitteln oder haben die Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen nicht zu vertreten.
Dem Einbürgerungsantrag sind neben dem Pass im Wesentlichen folgende Unterlagen beizufügen, soweit diese auf Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zutreffen:
- Lebenslauf
- Zeugnisse
- Personenstandsurkunden
- Nachweis über die Regelung der gesetzlichen Vertretung
- Einkommensnachweis
- Nachweis der Erfüllung von Unterhaltspflichten
- Lichtbild
- Aufenthaltstitel
- Nachweis der Alterssicherung
- Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse
- ...
| Einbürgerungsurkunde für erwachsene Person |
255,- Euro |
| Einbürgerungsurkunde für ein minderjähriges Kind: 51,- € |
51,- Euro |
| Ablehnungsbescheid für erwachsene Person |
25,- bis 255,- Euro |
| Ablehnungsbescheid für ein minderjähriges Kind |
25,- bis 51,- Euro |
Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus § 38 StAG.
Bitte bedenken Sie, dass Ihnen im Rahmen des Verfahrens weitere Kosten für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen entstehen können.
Kreditkarten
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Bitte berücksichtigen Sie, dass mit einer Bearbeitungszeit von mindestens 12 Monaten zu rechnen ist.
Für die Online-Antragstellung ist die Anmeldung via bund.ID notwendig. Hierzu finden Sie umfassende Informationen auf unserer Hilfeseite,
Auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge können Sie sich umfassend über das Thema informieren.
Wenn Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen, werden die zuständigen Mitarbeitenden Ihren Antrag prüfen und ggf. weitere Unterlagen anfordern. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie bei positivem Entscheid eine Einladung zur Vorsprache. Sollte Ihre Antrag negativ entschieden werden, so erhalten Sie eine Mitteilung über die Ablehnungsgründe. Die entstehenden Gebühren werden entweder im Rahmen der Online-Antragstellung oder - bei persönlicher Antragsabgabe - vor Ort bezahlt.
- Onlinedienstleistungen
- Quick-Check - Einbürgerung
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- Downloads
- Informationsflyer der Stadt Essen (Einbürgerung)
- Informationsblatt zum neuen Einbürgerungsverfahren
- Infobroschüre der Bundesregierung (Einbürgerung)
- Datenschutzerklärung Art 13 DS-GVO (ABH)
- Datenschutzerklärung Art 14 DS-GVO (ABH)
- Antragsformular Einbürgerung
- Zuständige Einrichtung
-
- Schindler Entwurf: Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
- Kruppstraße 16
- 45128 Essen
- E-Mail: ebh@abh.essen.de
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Wenn Sie als Ausländer oder Ausländerin bereits viele Jahre rechtmäßig in Deutschland leben können Sie sich unter besteimmten Vorrausetzungen einbürgern lassen und die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Die Einbürgerung in der Bundesrepublik Deutschland ist ein bedeutender rechtlicher Schritt, der Einwohnerinnen und Einwohnern ermöglicht, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. Dieser Prozess markiert die förmliche Anerkennung Ihrer Zugehörigkeit zur deutschen Gesellschaft und bringt eine Vielzahl von Rechten und Verantwortlichkeiten mit sich. Die Einbürgerung bietet Ihnen die Chance, sich offiziell als Mitglied der deutschen Gesellschaft zu etablieren. Mit der Staatsbürgerschaft erhalten Sie Zugang zu Rechten wie dem Wahlrecht, sozialen Unterstützungsleistungen, Bildung und Gesundheitsversorgung. Zudem eröffnet die deutsche Staatsbürgerschaft Möglichkeiten zur persönlichen und beruflichen Mobilität innerhalb der Europäischen Union.
Die genauen Voraussetzungen für die Einbürgerung können je nach persönlichen Gegebenheiten variieren, aber im Allgemeinen umfassen sie einen bestimmten Aufenthaltszeitraum (in der Regel fünf Jahre, verkürzbar unter bestimmten Bedingungen), die Integration in die deutsche Gesellschaft, ausreichende Sprachkenntnisse sowie die Einhaltung bestimmter rechtlicher und ethischer Kriterien. Der Prozess zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft beinhaltet das Einreichen eines Antrags, die Vorlage erforderlicher Dokumente, die Überprüfung Ihrer Eignung und gegebenenfalls ein Einbürgerungstest und ein Interview. Dieser Prozess kann einige Monate in Anspruch nehmen.
Die Einbürgerungsurkunde ist das offizielle Dokument, das Ihre deutsche Staatsbürgerschaft bestätigt. Sie sollten dieses Dokument sorgfältig aufbewahren, da es Ihre Rechte und Pflichten als deutsche Staatsbürgerin bzw. deutscher Staatsbürger belegt. Unter bestimmten Voraussetzungen erwerben auch Kinder ausländischer Eltern durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit.
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Sie können den Antrag auf EInbürgerung online oder persönlich stellen.
Dem Einbürgerungsantrag sind neben dem Pass im Wesentlichen folgende Unterlagen beizufügen, soweit diese auf Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zutreffen:
- Lebenslauf
- Zeugnisse
- Personenstandsurkunden
- Nachweis über die Regelung der gesetzlichen Vertretung
- Einkommensnachweis
- Nachweis der Erfüllung von Unterhaltspflichten
- Lichtbild
- Aufenthaltstitel
- Nachweis der Alterssicherung
- Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse
- ...
Der Anspruch auf Einbürgerung besteht in der Regel dann, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:
- Sie leben mindestens fünf Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet.
- Sie sind freizügigkeitsberechtigt, im Besitz einer anrechnungsfähigen Aufenthaltserlaubnis oder einer Niederlassungserlaubnis.
- Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt.
- Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
- Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift (mindestens ein anerkanntes Sprachzertifikat mit Niveau B1 in allen Prüfungsteilen).
- Sie verfügen über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest).
- Sie bestreiten den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen aus eigenen Mitteln oder haben die Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen nicht zu vertreten.
Wenn Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen, werden die zuständigen Mitarbeitenden Ihren Antrag prüfen und ggf. weitere Unterlagen anfordern. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie bei positivem Entscheid eine Einladung zur Vorsprache. Sollte Ihre Antrag negativ entschieden werden, so erhalten Sie eine Mitteilung über die Ablehnungsgründe. Die entstehenden Gebühren werden entweder im Rahmen der Online-Antragstellung oder - bei persönlicher Antragsabgabe - vor Ort bezahlt.
Bitte berücksichtigen Sie, dass mit einer Bearbeitungszeit von mindestens 12 Monaten zu rechnen ist.
Auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge können Sie sich umfassend über das Thema informieren.
Für die Online-Antragstellung ist die Anmeldung via bund.ID notwendig. Hierzu finden Sie umfassende Informationen auf unserer Hilfeseite,
| Einbürgerungsurkunde für erwachsene Person |
255,- Euro |
| Einbürgerungsurkunde für ein minderjähriges Kind: 51,- € |
51,- Euro |
| Ablehnungsbescheid für erwachsene Person |
25,- bis 255,- Euro |
| Ablehnungsbescheid für ein minderjähriges Kind |
25,- bis 51,- Euro |
Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus § 38 StAG.
Bitte bedenken Sie, dass Ihnen im Rahmen des Verfahrens weitere Kosten für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen entstehen können.