Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zur sogenannten "Negativbescheinigung". Diese dient zur Bestätigung, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen. 


Eine Negativbescheinigung dient als offizieller Nachweis darüber, dass keine deutsche Staatsangehörigkeit der antragstellenden Person vorliegt.

Die Negativbescheinigung ist häufig in folgenden Fällen erforderlich:

  • Wenn Zweifel darüber bestehen, ob eine Person die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
  • Wenn der Nachweis erbracht werden muss, dass kein Einbürgerungsantrag gestellt wurde oder dass keine Einbürgerung in Aussicht steht.

Die Bescheinigung ist somit ein offizieller Nachweis, dass keine deutsche Staatsangehörigkeit besteht und keine Maßnahmen zur Erlangung derselben ergriffen wurden.


Eine Negativbescheinigung dient als offizieller Nachweis darüber, dass keine deutsche Staatsangehörigkeit der antragstellenden Person vorliegt.

Die Negativbescheinigung ist häufig in folgenden Fällen erforderlich:

  • Wenn Zweifel darüber bestehen, ob eine Person die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
  • Wenn der Nachweis erbracht werden muss, dass kein Einbürgerungsantrag gestellt wurde oder dass keine Einbürgerung in Aussicht steht.

Die Bescheinigung ist somit ein offizieller Nachweis, dass keine deutsche Staatsangehörigkeit besteht und keine Maßnahmen zur Erlangung derselben ergriffen wurden.



Folgende Unterlagen sind zur Feststellung des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit vorzulegen:

  • Ihre Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde
  • Ihr aktuell gültiges Ausweisdokument (zum Beispiel Reisepass, Identitätskarte, etc.)
  • Auszug aus dem deutschen Melderegister
  • frühere Personaldokumente (zum Beispiel Personalausweis, Kinderausweis, etc.)

Weitere hilfreiche Unterlagen (soweit zutreffend) können sein:

  • Adoptionsunterlagen
  • Namensänderungsurkunden/-bescheinigungen
  • Unterlagen zum Sorgerecht (bei Anträgen von Kindern bis 16 Jahren)

Die Negativbescheinigung wird nur auf Antrag ausgestellt. Sie können einen Antrag bei der Kommunalen Ausländerbehörde stellen, welche dann die rechtlichen Gegebenheiten überprüft. Sollten die Voraussetzungen vorliegen, wird die Bescheinigung ausgestellt.


Zuständige Einrichtung
Schindler Entwurf: Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Kruppstraße 16
45128 Essen
E-Mail: ebh@abh.essen.de