Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zur Verlängerung Ihres nationalen Visums durch die Kommunalen Ausländerbehörde.


Ob Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen und wie Sie dieses beantragen, erfahren Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes. Sie können bestehende Visa unter bestimmten Voraussetzungen bei der Kommunalen Ausländerbehärde verlängern lassen.

Ein nationales Visum können Sie erhalten, wenn Sie einen längeren Aufenthalt im Bundesgebiet geplant haben und sich zu einem der folgenden Zwecke in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten:

  • Arbeit
  • Studium
  • Ausbildung
  • Sprachkurs
  • Ehegattennachzug
  • Familienzusammenführung
  • Forschungstätigkeit
  • Au-pair Aufenthalt

 


Ob Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen und wie Sie dieses beantragen, erfahren Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes. Sie können bestehende Visa unter bestimmten Voraussetzungen bei der Kommunalen Ausländerbehärde verlängern lassen.

Ein nationales Visum können Sie erhalten, wenn Sie einen längeren Aufenthalt im Bundesgebiet geplant haben und sich zu einem der folgenden Zwecke in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten:

  • Arbeit
  • Studium
  • Ausbildung
  • Sprachkurs
  • Ehegattennachzug
  • Familienzusammenführung
  • Forschungstätigkeit
  • Au-pair Aufenthalt

 



Zuständige Einrichtung
Entwurf Schindler: Kommunale Ausländerbehörde
Kruppstraße 16
45128 Essen
Tel: +49 201 88-38883
Fax: +49 201 88-38903
E-Mail: abh@essen.de