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Die Ausländerbehörde kann unter bestimmten Voraussetzungen Reiseausweise für Ausländer, Geflüchtete und staatenlose Personen austellen.
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie bei der Kommunalen Ausländerbehörde einer Reiseausweis, wenn Sie über keinen Pass verfügen. Es existieren drei verschiedene Ausweispapiere, die auf unterschiedlicher Rechtsgrundlage beruhen. ,
Die Kommunale Ausländerbehörde bearbeitet die folgenden Anliegen:
- Reiseausweis für ausländische Personen
- Reiseausweis für geflüchtete Personen
- Reiseausweis für staatenlose Personen
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie bei der Kommunalen Ausländerbehörde einer Reiseausweis, wenn Sie über keinen Pass verfügen. Es existieren drei verschiedene Ausweispapiere, die auf unterschiedlicher Rechtsgrundlage beruhen. ,
Die Kommunale Ausländerbehörde bearbeitet die folgenden Anliegen:
- Reiseausweis für ausländische Personen
- Reiseausweis für geflüchtete Personen
- Reiseausweis für staatenlose Personen
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- Zuständige Einrichtung
-
- Entwurf Schindler: Kommunale Ausländerbehörde
- Kruppstraße 16
- 45128 Essen
- Tel: +49 201 88-38883
- Fax: +49 201 88-38903
- E-Mail: abh@essen.de
- Verwandte Dienstleistungen
- Terminvereinbarung Ausländerbehörde