Die Ausländerbehörde kann unter bestimmten Voraussetzungen Reiseausweise für Ausländer, Geflüchtete und staatenlose Personen austellen.


Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie bei der Kommunalen Ausländerbehörde einer Reiseausweis, wenn Sie über keinen Pass verfügen. Es existieren drei verschiedene Ausweispapiere, die auf unterschiedlicher Rechtsgrundlage beruhen. ,

Die Kommunale Ausländerbehörde bearbeitet die folgenden Anliegen:

  • Reiseausweis für ausländische Personen
  • Reiseausweis für geflüchtete Personen
  • Reiseausweis für staatenlose Personen

Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie bei der Kommunalen Ausländerbehörde einer Reiseausweis, wenn Sie über keinen Pass verfügen. Es existieren drei verschiedene Ausweispapiere, die auf unterschiedlicher Rechtsgrundlage beruhen. ,

Die Kommunale Ausländerbehörde bearbeitet die folgenden Anliegen:

  • Reiseausweis für ausländische Personen
  • Reiseausweis für geflüchtete Personen
  • Reiseausweis für staatenlose Personen

Zuständige Einrichtung
Entwurf Schindler: Kommunale Ausländerbehörde
Kruppstraße 16
45128 Essen
Tel: +49 201 88-38883
Fax: +49 201 88-38903
E-Mail: abh@essen.de