Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um das Thema Aufenthaltsgestattung.


Eine Aufenthaltsgestattung wird für Ausländerinnen und Ausländer ausgestellt, die einen Ayslantrag gestellt haben und sich im laufenden Asylverfahren befinden.

Zum Thema Aufenthaltsgestattung bietet die Kommunale Ausländerbehörde verschiedene Dienstleistungen an:

  • Genehmigung einer Erwerbstätigkeit bei Aufenthaltsgestattung
  • Verlängerung einer Aufenthaltsgestattung
  • Ausstellung einer Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung
  • Änderung der Nebenbestimmungen einer Aufenthaltsgestattung

Eine Aufenthaltsgestattung wird für Ausländerinnen und Ausländer ausgestellt, die einen Ayslantrag gestellt haben und sich im laufenden Asylverfahren befinden.

Zum Thema Aufenthaltsgestattung bietet die Kommunale Ausländerbehörde verschiedene Dienstleistungen an:

  • Genehmigung einer Erwerbstätigkeit bei Aufenthaltsgestattung
  • Verlängerung einer Aufenthaltsgestattung
  • Ausstellung einer Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung
  • Änderung der Nebenbestimmungen einer Aufenthaltsgestattung


Zuständige Einrichtung
Entwurf Schindler: Kommunale Ausländerbehörde
Kruppstraße 16
45128 Essen
Tel: +49 201 88-38883
Fax: +49 201 88-38903
E-Mail: abh@essen.de