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Mit dieser Onlinedienstleistung können Sie mitteilen, wie vorhandenes Guthaben verwendet werden soll.
Vorhandenes Guthaben (ausschließlich Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Beherbergungssteuer und Vergnügungssteuer) kann zu einem anderen Vertragskonto umgebucht werden. Dazu geben Sie bitte die entsprechende Vertragskontonummer an.
Im Falle des Erstattungswunsches teilen Sie bitte Ihre Kontenverbindung mit. Beachten Sie bitte, dass eine Überweisung nur zu einem Konto erfolgen kann, dessen Kontoinhaber der Zahlungspflichtige ist. Sofern das Guthaben zu einem fremden Konto erfolgen soll, reichen Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben eine Abtretungsanzeige ein. Ein entsprechendes Formular können Sie online unter www.formulare-bfinv.de abrufen.
Vorhandenes Guthaben (ausschließlich Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Beherbergungssteuer und Vergnügungssteuer) kann zu einem anderen Vertragskonto umgebucht werden. Dazu geben Sie bitte die entsprechende Vertragskontonummer an.
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- Zuständige Einrichtung
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- Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt
- Porscheplatz 1
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 88-21888