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Wenn Sie eine Personenstandsurkunde benötigen, erhalten Sie diese beim Standesamt Essen sofern der Personenstandsfall (Geburt, Heirat oder Sterbefall) in Essen eingetreten ist. Urkunden von in Essen nachbeurkundeten Personenstandsfällen (z.B. bei einer im Ausland geschlossenen Ehe) können ebenfalls online beantragt werden.
Aus den Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegistern können folgende Personenstandsurkunden ausgestellt werden:
- Beglaubigte Abschriften aus dem entsprechenden Register (Abschrift des Eintrages im Personenstandsbuch in Form einer Kopie mit allen Folgebeurkundungen, vom Standesbeamten beglaubigt)
- Geburtsurkunden (seit dem 01.11.2022 ist die Geburtszeit Bestandteil der Urkunde)
- Eheurkunden
- Lebenspartnerschaftsurkunden
- Sterbeurkunden
- Mehrsprachige Personenstandsurkunden (internationale Geburts-, Ehe-, und Sterbeurkunden für den Gebrauch im Ausland)
- Beglaubigte Ablichtungen des als Heiratseintrag fortzuführenden Familienbuches
Zusätzlich können aus den Registern Auskünfte erteilt werden.
Aus den Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegistern können folgende Personenstandsurkunden ausgestellt werden:
- Beglaubigte Abschriften aus dem entsprechenden Register (Abschrift des Eintrages im Personenstandsbuch in Form einer Kopie mit allen Folgebeurkundungen, vom Standesbeamten beglaubigt)
- Geburtsurkunden (seit dem 01.11.2022 ist die Geburtszeit Bestandteil der Urkunde)
- Eheurkunden
- Lebenspartnerschaftsurkunden
- Sterbeurkunden
- Mehrsprachige Personenstandsurkunden (internationale Geburts-, Ehe-, und Sterbeurkunden für den Gebrauch im Ausland)
- Beglaubigte Ablichtungen des als Heiratseintrag fortzuführenden Familienbuches
Zusätzlich können aus den Registern Auskünfte erteilt werden.
Die Ausstellung von Urkunden und die Erteilung von Auskünften können folgende Personen beantragen:
- die Person, auf die sich der Personenstandseintrag bezieht
- aktuelle Ehepartner (keine geschiedenen Ehepartner)
- Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel)
- Vorfahren in gerader Linie (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern)
- die Person, die eine schriftliche Vollmacht der vorgenannten Personen vorlegt
- die Person, die ein rechtliches Interesse an der Erteilung von Urkunden oder Auskünften nachweist (entsprechende Bescheinigungen sind vorzulegen)
- beim Geburten- oder Sterberegister auch Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
- die Benutzung der Register ist auch bei berechtigtem Interesse zugelassen, wenn seit dem Tod des zuletzt verstorbenen Beteiligten 30 Jahre vergangen sind (Beteiligte sind: beim Geburtenregister Eltern und Kind; beim Eheregister die Ehegatten, beim Lebenspartnerschaftsregister die Lebenspartner)
- die Person, die von einer vorgenannten berechtigten Person schriftlich bevollmächtigt ist
Nachweis über die Berechtigung, die Personenstandsurkunde oder Auskunft zu erhalten.
Bei den Standesämtern sind die Personenstandsregister innerhalb folgender Fristen fortzuführen:
| Geburtenregister | 110 Jahre |
| Eheregister | 80 Jahre |
| Lebenspartnerschaftsregister | 80 Jahre |
| Sterberegister | 30 Jahre |
Ältere Personenstandsregister werden vom Standesamt Essen an das Essener Stadtarchiv übergeben.
| Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Sterbeurkunde, beglaubigter Auszug aus Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegistern, internationale Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunde | 10 Euro |
| Mehrsprachiges Formular nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates | 10 Euro |
| Gleichzeitig beantragten und in einem Arbeitsgang erstellten Ausfertigungen | 5 Euro |
| Auskunft aus dem Personenstandsbuch | 6 Euro |
| Auskunft aus einer Sammelakte | 8 Euro |
| ggf. Suchgebühr für die Suche von Einträgen mit ungenauen Angaben | 17 bis 66 Euro |
Telefonisch erreichen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 10.00 Uhr unter der Rufnummer 0201 8833458.
Personenstandsregister deren Fortführungsfristen abgelaufen sind werden vom Standesamt Essen an das Essener Stadtarchiv abgegeben. Sie haben die Möglichkeit dort die entsprechenden Personenstandsurkunden anzufordern.
Haus der Essener Geschichte / Stadtarchiv
Ernst-Schmidt-Platz 1
45128 Essen
E-Mail: hdeg@essen.de
Sie können Sie Urkunden bequem online, schriftlich oder persönlich beantragen.
Zur Online-Bestellung nutzen Sie bitte das Online-Formular.
Zur persönlichen Vorsprache vereinbaren Sie bitte telefonisch unter 0201 8833458 einen Termin. Die Urkundenstelle des Standesamtes Essen befindet sich im Gildehofcenter (Hollestr. 3 in 45127 Essen). Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Schriftliche Anfragen sind an die Anschrift der Urkundenstelle zu richten.
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- Zuständige Einrichtung
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- Urkunden
- Hollestr. 3
- 45127 Essen
- Tel: +49201 8833458
- Fax: +49201 8833481
- E-Mail: urkundenstelle@einwohneramt.essen.de
Wenn Sie eine Personenstandsurkunde benötigen, erhalten Sie diese beim Standesamt Essen sofern der Personenstandsfall (Geburt, Heirat oder Sterbefall) in Essen eingetreten ist. Urkunden von in Essen nachbeurkundeten Personenstandsfällen (z.B. bei einer im Ausland geschlossenen Ehe) können ebenfalls online beantragt werden.
Aus den Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegistern können folgende Personenstandsurkunden ausgestellt werden:
- Beglaubigte Abschriften aus dem entsprechenden Register (Abschrift des Eintrages im Personenstandsbuch in Form einer Kopie mit allen Folgebeurkundungen, vom Standesbeamten beglaubigt)
- Geburtsurkunden (seit dem 01.11.2022 ist die Geburtszeit Bestandteil der Urkunde)
- Eheurkunden
- Lebenspartnerschaftsurkunden
- Sterbeurkunden
- Mehrsprachige Personenstandsurkunden (internationale Geburts-, Ehe-, und Sterbeurkunden für den Gebrauch im Ausland)
- Beglaubigte Ablichtungen des als Heiratseintrag fortzuführenden Familienbuches
Zusätzlich können aus den Registern Auskünfte erteilt werden.
Nachweis über die Berechtigung, die Personenstandsurkunde oder Auskunft zu erhalten.
Die Ausstellung von Urkunden und die Erteilung von Auskünften können folgende Personen beantragen:
- die Person, auf die sich der Personenstandseintrag bezieht
- aktuelle Ehepartner (keine geschiedenen Ehepartner)
- Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel)
- Vorfahren in gerader Linie (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern)
- die Person, die eine schriftliche Vollmacht der vorgenannten Personen vorlegt
- die Person, die ein rechtliches Interesse an der Erteilung von Urkunden oder Auskünften nachweist (entsprechende Bescheinigungen sind vorzulegen)
- beim Geburten- oder Sterberegister auch Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
- die Benutzung der Register ist auch bei berechtigtem Interesse zugelassen, wenn seit dem Tod des zuletzt verstorbenen Beteiligten 30 Jahre vergangen sind (Beteiligte sind: beim Geburtenregister Eltern und Kind; beim Eheregister die Ehegatten, beim Lebenspartnerschaftsregister die Lebenspartner)
- die Person, die von einer vorgenannten berechtigten Person schriftlich bevollmächtigt ist
Sie können Sie Urkunden bequem online, schriftlich oder persönlich beantragen.
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Zur persönlichen Vorsprache vereinbaren Sie bitte telefonisch unter 0201 8833458 einen Termin. Die Urkundenstelle des Standesamtes Essen befindet sich im Gildehofcenter (Hollestr. 3 in 45127 Essen). Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Schriftliche Anfragen sind an die Anschrift der Urkundenstelle zu richten.
Bei den Standesämtern sind die Personenstandsregister innerhalb folgender Fristen fortzuführen:
| Geburtenregister | 110 Jahre |
| Eheregister | 80 Jahre |
| Lebenspartnerschaftsregister | 80 Jahre |
| Sterberegister | 30 Jahre |
Ältere Personenstandsregister werden vom Standesamt Essen an das Essener Stadtarchiv übergeben.
Personenstandsregister deren Fortführungsfristen abgelaufen sind werden vom Standesamt Essen an das Essener Stadtarchiv abgegeben. Sie haben die Möglichkeit dort die entsprechenden Personenstandsurkunden anzufordern.
Haus der Essener Geschichte / Stadtarchiv
Ernst-Schmidt-Platz 1
45128 Essen
E-Mail: hdeg@essen.de
Telefonisch erreichen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 10.00 Uhr unter der Rufnummer 0201 8833458.
| Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Sterbeurkunde, beglaubigter Auszug aus Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegistern, internationale Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunde | 10 Euro |
| Mehrsprachiges Formular nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates | 10 Euro |
| Gleichzeitig beantragten und in einem Arbeitsgang erstellten Ausfertigungen | 5 Euro |
| Auskunft aus dem Personenstandsbuch | 6 Euro |
| Auskunft aus einer Sammelakte | 8 Euro |
| ggf. Suchgebühr für die Suche von Einträgen mit ungenauen Angaben | 17 bis 66 Euro |