Die Präventionsoffensive Elternbildung in Essen ist ein stadtweit gefördertes Programm zur Unterstützung von Eltern und Familien, welches durch das Jugendamt und lokale Partner umgesetzt wird.


Mit der Präventionsoffensive Elternbildung verfolgt die Stadt Essen das Ziel, Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung zu stärken, Erziehungskompetenzen zu fördern, den Austausch unter Eltern zu ermöglichen und soziale Kontakte zu schaffen – besonders in den ersten Lebensjahren der Kinder.

Konkret umfasst das Angebot unter anderem:

  • Eltern-Kind-Gruppen und offene Zusammenkünfte
  • Eltern-Kompetenz-Kurse
  • Sprach- und Bewegungsangebote für Kinder
  • Informationsveranstaltungen zu Themen wie Gesundheit, Ernährung oder Erziehung
  • Eltern-Kind-Projekte und weitere niedrigschwellige Bildungsmöglichkeiten.

 

Die meisten Angebote sind kostenfrei oder sehr kostengünstig und finden wohnortnah in Kitas, Familienzentren oder anderen Einrichtungen statt.


Mit der Präventionsoffensive Elternbildung verfolgt die Stadt Essen das Ziel, Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung zu stärken, Erziehungskompetenzen zu fördern, den Austausch unter Eltern zu ermöglichen und soziale Kontakte zu schaffen – besonders in den ersten Lebensjahren der Kinder.

Konkret umfasst das Angebot unter anderem:

  • Eltern-Kind-Gruppen und offene Zusammenkünfte
  • Eltern-Kompetenz-Kurse
  • Sprach- und Bewegungsangebote für Kinder
  • Informationsveranstaltungen zu Themen wie Gesundheit, Ernährung oder Erziehung
  • Eltern-Kind-Projekte und weitere niedrigschwellige Bildungsmöglichkeiten.

 

Die meisten Angebote sind kostenfrei oder sehr kostengünstig und finden wohnortnah in Kitas, Familienzentren oder anderen Einrichtungen statt.



Folgende Voraussetzungen müssen zur Umsetzung von Elternbildungsmaßnahmen vorliegen:

  • Angebot muss für Eltern mit Kindern von 0 bis 10 Jahren sein
  • Kursleitungen sollten pädagogische Grundkenntnisse haben und die Strukturen im Stadtteil kennen
  • Orientierung an Qualitätsmerkmalen
    (Qualitätsmerkmale für Elternbildung)  
  • Integration und Inklusion muss so weit möglich berücksichtigt werden

Bei der Antragstellung sollen sich die Antragstellenden inhaltlich an den, in den jeweiligen Stadtteilgremien vereinbarten Zielen und Schwerpunkten, orientieren. Dazu empfehlen wir Ihnen eine Kooperation mit den Familienbildungsstätten. 

Es können auch Mittel zur Qualifizierung von Mitarbeitenden aus Einrichtungen (z. B. Kitas) im Bereich Elternbildung beantragt werden, z.B. für Elternkompetenzkurse.

Sollten Sie Fragen zu den o.g. Voraussetzungen haben oder möchten Sie zu diesem Thema beraten werden, treten Sie gerne in Kontakt mit uns über unser unten genanntes Postfach oder sprechen Sie uns in der jeweiligen Bezirksstelle Ihrer Wahl an.


  • Antrag Präventionsoffensive
  • Antrag Fortbildung Präventionsoffensive
  • Verwendungsnachweis und Dokumentationsbogen
  • Dokumentationsbogen Fortbildung

Für Angebote im 1. Halbjahr endet die Frist am 30.11. Für Angebote im 2. Halbjahr endet die Frist am 31.05.

Unterjährige Antragstellung sind prinzipiell nach Absprache mit den zuständigen Bezirksstellenleitungen auch möglich.


Es fallen keine Kosten für die Antragsstellung an.


Die Bearbeitungsdauer variert je nach Antragsaufkommen und kann um die Stichtage 30.11. und 31.05 zu deutlich höheren Wartezeiten führen.


Die Anträge der Präventionsoffensive Elternbildung werden von den Antragstellenden direkt an die zuständige Bezirksstellenleitung zu den angegebenen Fristen übermittelt, welche wiederum die Anträge an die Verwaltungsabteilung der Elternbildung zur finalen Bewilligung und Auszahlung weiterleitet. Die Stichtage der Antragstellung sind der 30.11. für Anträge, die im 1. Halbjahr, und der 30.05. für Anträge, die im 2. Halbjahr stattfinden sollen. Vier Wochen nach Beendigung der Maßnahme sind der Verwendungsnachweis gemeinsam mit dem Dokumentationsbogen zu übermitteln.


Sollten Sie gegen Ihren erhaltenen Bescheid Widerspruch einlegen wollen, so hat dies innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe zu erfolgen. 

Der Widerspruch ist bei der Stadt Essen, Jugendamt, in 45121 Essen, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Der Widerspruch kann auch durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur an die elektronische Poststelle der Stadt Essen erhoben werden. Die E-Mail-Adresse lautet: poststelle@essen.de. Der Widerspruch kann auch mit De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: poststelle@essen.de-mail.de.


Zuständige Einrichtung
Jugendamt
I. Hagen 26
45127 Essen
Tel: +49 201 88-51777
Fax: +49 201 88-51101
E-Mail: jugendamt@essen.de