Hier finden Sie die Anträge, um Bürgergeld zu erhalten – egal ob zum ersten Mal oder als Weiterbewilligung.


Damit wir Ihnen Bürgergeld zahlen können, müssen Sie einen Antrag stellen. Wir unterscheiden dabei zwei Situationen:

  1. Zum ersten Mal beantragen: Wählen Sie diesen Weg, wenn Sie noch nie Bürgergeld bezogen haben oder der Bezug schon länger als 6 Monate her ist.
  2. Weiterbewilligung (WBA): Wählen Sie diesen Weg, wenn Sie bereits Bürgergeld bekommen und Ihr Bewilligungszeitraum bald endet (meistens nach 12 Monaten).

Wählen Sie rechts den für Sie passenden Punkt aus. Dort erfahren Sie genau, welche Unterlagen wir benötigen.

Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich! Bürgergeld wird immer erst ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag bei uns eingegangen ist.


Damit wir Ihnen Bürgergeld zahlen können, müssen Sie einen Antrag stellen. Wir unterscheiden dabei zwei Situationen:

  1. Zum ersten Mal beantragen: Wählen Sie diesen Weg, wenn Sie noch nie Bürgergeld bezogen haben oder der Bezug schon länger als 6 Monate her ist.
  2. Weiterbewilligung (WBA): Wählen Sie diesen Weg, wenn Sie bereits Bürgergeld bekommen und Ihr Bewilligungszeitraum bald endet (meistens nach 12 Monaten).

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Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich! Bürgergeld wird immer erst ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag bei uns eingegangen ist.



Zuständige Einrichtung
JobCenter Essen
Ruhrallee 175
45136 Essen
Tel: +49 201 88-56999