Benötigen Sie eine Kopie Ihres Steuerbescheids?

Über diese Onlinedienstleistung können Sie eine Kopie Ihres Vergnügungssteuerbescheids schnell und sicher anfordern.


Hinweis zur Gebührenpflicht:

Die Stadt Essen erhebt für angeforderte Bescheidkopien Verwaltungsgebühren nach der geltenden Verwaltungsgebührenordnung (VGO). Die Satzung wurde am 17.10.2025 bekannt gemacht und ist am Folgetag in Kraft getreten.

Die Leistung ist ab dem 1. März 2026 grundsätzlich gebührenpflichtig.

 

Gebührenhöhe (ab technischer Aktivierung)

Die Höhe der Gebühr hängt vom Weg der Antragstellung ab. Die Art der Antragstellung bestimmt gleichzeitig, in welcher Form Sie die Bescheidkopie erhalten. Eine kombinierte Antragsstellung ist nicht möglich.

Art der Antragstellung

Form der Bescheidkopie

Gebühr

Online-Antrag über das Serviceportal

Bescheidkopie in Ihrem Serviceportal-Konto

9,00 €

Schriftlicher Antrag per Post

Papierbescheid per Post

16,50 €


Die Gebühr für den Online-Antrag wird im Rahmen der Antragsstellung bezahlt (E-Payment).
Die Gebühr für den schriftlichen Antrag wird im Wege eines separaten Gebührenbescheides erhoben.


Hinweis zur Gebührenpflicht:

Die Stadt Essen erhebt für angeforderte Bescheidkopien Verwaltungsgebühren nach der geltenden Verwaltungsgebührenordnung (VGO). Die Satzung wurde am 17.10.2025 bekannt gemacht und ist am Folgetag in Kraft getreten.

Die Leistung ist ab dem 1. März 2026 grundsätzlich gebührenpflichtig.

 

Gebührenhöhe (ab technischer Aktivierung)

Die Höhe der Gebühr hängt vom Weg der Antragstellung ab. Die Art der Antragstellung bestimmt gleichzeitig, in welcher Form Sie die Bescheidkopie erhalten. Eine kombinierte Antragsstellung ist nicht möglich.

Art der Antragstellung

Form der Bescheidkopie

Gebühr

Online-Antrag über das Serviceportal

Bescheidkopie in Ihrem Serviceportal-Konto

9,00 €

Schriftlicher Antrag per Post

Papierbescheid per Post

16,50 €


Die Gebühr für den Online-Antrag wird im Rahmen der Antragsstellung bezahlt (E-Payment).
Die Gebühr für den schriftlichen Antrag wird im Wege eines separaten Gebührenbescheides erhoben.


Verwaltungsgebührenordnung (VGO) der Stadt Essen,
Tarifstellen
9          –          Abschriften von Steuer- und Abgabenbescheiden: 16,50 €
9.1       –          Onlinebeantragung: 9,00 €

§ 1, 2, 4, 5 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)


Für die Nutzung dieser Onlinedienstleistung benötigen Sie ein aktives ELSTER-Zertifikat oder einen elektronischen Personalausweis (eID).

Die BundID dient dabei als zentrales Bürgerkonto für Privatpersonen und ermöglicht eine sichere Anmeldung mit Personalausweis oder ELSTER-Zertifikat.

Das Mein Unternehmenskonto (MUK) richtet sich an Firmen und Organisationen und ermöglicht die Anmeldung mit ELSTER-Zertifikat.

Hinweise zur Registrierung und Nutzung des MUK:
https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/nezo

Hinweise zur Registrierung und Nutzung der BundID:
https://id.bund.de/de


Abschriften von Steuer- und Abgabenbescheiden: 16,50 €

Onlinebeantragung: 9,00 €


Verwenden Sie diese Onlinedienstleistung nur für die Anforderung einer Bescheidkopie.
Für andere Anliegen stehen Ihnen weitere Onlinedienstleistungen zur Verfügung.
Dies ermöglicht eine zügigere Bearbeitung Ihres Anliegens.

Ansonsten kann es zu verzögerten Bearbeitungszeiten kommen.


So läuft der Prozess (Online-Antrag):

  1. Anmeldung
    Melden Sie sich im Serviceportal der Stadt Essen an
    • als Privatperson mit Ihrer BundID oder
    • als Unternehmen/Organisation mit Mein Unternehmenskonto (MUK).
  2. Auswahl des Bescheids
    Wählen Sie im Online-Formular den Gewerbesteuerbescheid aus, von dem Sie eine Kopie benötigen (z. B. Veranlagungsjahr, Aktenzeichen, Steuernummer).
  3. Zahlung der Gebühr (ab Gebührenstart)
    Die Zahlung der Gebühr erfolgt am Ende des Online-Vorgangs über die im Serviceportal angebotenen Bezahlmöglichkeiten.
  4. Angaben prüfen und Antrag absenden
    Überprüfen Sie Ihre Angaben und senden Sie den Antrag elektronisch ab.
  5. Bereitstellung der Bescheidkopie
    • Beim Online-Antrag wird die Bescheidkopie ausschließlich digital in Ihrem Serviceportal-Konto bereitgestellt.
    • Beim Papierantrag per Post erfolgt die Bearbeitung unabhängig vom Online-Dienst: Sie erhalten die Kopie ausschließlich per Post (siehe Gebührenübersicht)

Datenschutz und Steuergeheimnis:

Die Stadt Essen ist zur Wahrung des Steuergeheimnisses verpflichtet. Eine Übersendung von Steuerbescheiden oder Bescheidkopien per einfacher E-Mail ist aus Datenschutzgründen grundsätzlich nicht zulässig.

Die digitale Bereitstellung erfolgt daher über Ihr sicheres Serviceportal-Konto, nicht per E-Mail.


Zuständige Einrichtung
Örtliche Aufwandsteuern
Porscheplatz 1
45127 Essen