Internationale Personen, die als Au-pair in Deutschland tätig werden oder einen Freiwilligendienst ableisten möchten, können eine Aufenthaltserlaubnis nach §19c AufenthG beantragen.


Die kommunale Ausländerbehörde in Essen ist die zentrale Anlaufstelle für internationale Personen, die eine Beschäftigung als Au-pair oder die Ableistung eines Freiwilligendienstes planen.  Es ermöglicht die schnelle und unkomplizierte Bearbeitung aufenthaltsrechtlicher Anliegen.

Vorrausetzung für die Anspruchnahme aller Dienstleistungen ist die vorherige (Wohnsitz-) Anmeldung in Essen. Wenn Sie einen Termin für die Anmeldung benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch unter 0201 - 8838883. 

Die Tätigkeiten sind an unterschiedliche Rahmenbedingungen geknüpft:

Au-pair:

  • Ein Au-pair-Aufenthalt in Deutschland ist grundsätzlich nur einmal möglich.
  • zwischen 17 Jahre und 27 Jahre alt
  • gute Grundkenntnisse der deutschen Sprache
  • Gastfamilie, die die Voraussetzungen erfüllt

Freiwilliges Soziales Jahr:

  • Altersgrenze: mindestens 16 und höchstens 26 Jahre alt
  • Mögliche Bereiche: Gemeinwohl und Soziales (FSJ) sowie Natur- und Umweltschutz oder Umweltbildung (FÖJ)
  • Dauer des freiwilligen Dienstes: mindestens 6 Monate, in der Regel 1 Jahr lang und längstens 18 Monate (in besonderen Ausnahmefällen bis zu 24 Monate)
  • Für diesen Vollzeitdienst muss die Vollzeitschulpflicht erfüllt sein.

Bundesfreiwilligendienst:

  • Der BFD ist ein Angebot für Personen jeden Alters, sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl zu engagieren.
  • Mögliche Bereiche: Sozialer, ökologischer und kultureller Bereich sowie im Bereich des Sports, der Integration sowie im Zivil- und Katastrophenschutz
  • Dauer des freiwilligen Dienstes: mindestens 6,in der Regel 12, und längstens 24 Monate.
  • Für diesen Vollzeitdienst muss die Vollzeitschulpflicht erfüllt sein.

Über den bereitgestellten Online-Antrag können Sie die erstmalige Ausstellung, eine Verlängerung und eine Änderung etwaiger Nebenbestimmungen unkompliziert beantragen.


Die kommunale Ausländerbehörde in Essen ist die zentrale Anlaufstelle für internationale Personen, die eine Beschäftigung als Au-pair oder die Ableistung eines Freiwilligendienstes planen.  Es ermöglicht die schnelle und unkomplizierte Bearbeitung aufenthaltsrechtlicher Anliegen.

Vorrausetzung für die Anspruchnahme aller Dienstleistungen ist die vorherige (Wohnsitz-) Anmeldung in Essen. Wenn Sie einen Termin für die Anmeldung benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch unter 0201 - 8838883. 

Die Tätigkeiten sind an unterschiedliche Rahmenbedingungen geknüpft:

Au-pair:

  • Ein Au-pair-Aufenthalt in Deutschland ist grundsätzlich nur einmal möglich.
  • zwischen 17 Jahre und 27 Jahre alt
  • gute Grundkenntnisse der deutschen Sprache
  • Gastfamilie, die die Voraussetzungen erfüllt

Freiwilliges Soziales Jahr:

  • Altersgrenze: mindestens 16 und höchstens 26 Jahre alt
  • Mögliche Bereiche: Gemeinwohl und Soziales (FSJ) sowie Natur- und Umweltschutz oder Umweltbildung (FÖJ)
  • Dauer des freiwilligen Dienstes: mindestens 6 Monate, in der Regel 1 Jahr lang und längstens 18 Monate (in besonderen Ausnahmefällen bis zu 24 Monate)
  • Für diesen Vollzeitdienst muss die Vollzeitschulpflicht erfüllt sein.

Bundesfreiwilligendienst:

  • Der BFD ist ein Angebot für Personen jeden Alters, sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl zu engagieren.
  • Mögliche Bereiche: Sozialer, ökologischer und kultureller Bereich sowie im Bereich des Sports, der Integration sowie im Zivil- und Katastrophenschutz
  • Dauer des freiwilligen Dienstes: mindestens 6,in der Regel 12, und längstens 24 Monate.
  • Für diesen Vollzeitdienst muss die Vollzeitschulpflicht erfüllt sein.

Über den bereitgestellten Online-Antrag können Sie die erstmalige Ausstellung, eine Verlängerung und eine Änderung etwaiger Nebenbestimmungen unkompliziert beantragen.



Ein Aufenthaltstitel kann nur dann erteilt werden, wenn die Voraussetzungen nach §19c AufenthG erfüllt sind.


Unterlagen für die Tätigkeit als Au-pair:

  • gültiger Reisepass
  • ggf. Visum
  • Au-pair Vertrag
  • Au-pair Fragebogen

Unterlagen für den Bundes Freiwilligen Dienst (BFD) oder ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ):

  • gültiger Reisepass
  • ggf. Visum
  • BFD-Vertrag / FSJ-Vertrag
  • Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhaltes (Mietvertrag, Sperrkontonachweis)

Umfassende Informationen zu den Verwaltungsgebühren finden Sie in Kapitel 3 der Aufenthaltsverordnung.


Aufgrund einer hohen Anzahl an zu bearbeitenden Anträgen kann die Bearbeitungszeit je nach Anliegen variieren. Ihr Antrag wird so schnell wie möglich bearbeitet.

Den Antragsstatus bei Online-Anträgen können Sie in Ihrem Postkorb einsehen.


Falsche und unvollständige Angaben sind von Nachteil.


Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für Sie von Nachteil sein.
Sie werden darauf hingeweisen, dass es eine Straftat ist, im Antrag oder im weiteren Verfahren falsche oder unvollständige Angaben zu machen, um ein aufenthaltsrechtliches Dokument zu erhalten.
Ebenfalls ist es strafbar, ein so beschaffenes Dokument wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr zu verwenden (§ 95 Absatz 2 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz.)
In der Folge kann ein bereits erteilter Aufenthaltstitel zurückgenommen werden.


Über die Tätigkeit als Au-Pair in der Bundesrepublik informiert die Bundesagentur für Arbeit auf Ihrer internetseite.

Weitere Informationen zum FSJ finden Sie u.a. hier auf den Seiten des Landes NRW oder auf den Seiten des Bundesministeriums.

Über den BFD finden Sie hier umfassende Informationen der Bundesregoerung.


Antragstellung:

Nachdem Sie sich in Essen angemeldet haben, können Sie unter den o.g. Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis bei der ABH beantragen. Hierzu nutzen Sie am besten den Online-Antrag und fügen diese die erforderlichen Unterlagen bei. Die zuständigen Sachbearbeitenden werden Ihren Antrag prüfen und ggf. weitere Unterlagen anfordern. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie bei positivem Entscheid eine Einladung zur Vorsprache. Sollte Ihr Antrag negativ entschieden werden, so erhalten Sie eine Mitteilung über die Ablehnungsgründe und die weitere Verfahrensweise. 

Wenn Sie in der ABH eintreffen, checken Sie am einfachsten direkt per Smartphone mit Klick auf den entsprechenden Link in der Terminbestätigung ein. Sie erhalten dann Ihre Wartenummer direkt aufs Handy. Sie haben zudem die Möglichkeit sich über den mit der E-Mail gesendeten QR-Code an den neuen Service-Terminals vor Ort einzuscannen oder per Angabe seines Geburtsdatums am Service-Terminal einzuchecken. In beiden Fällen druckt dann das Service-Terminal die Wartenummer aus. Diese wird dann durch die Mitarbeitenden aufgerufen.

Für den Aufenthaltstitel werden Fingerabdrücke, eine Unterschrift sowie ein biometrisches Lichtbild benötigt. Diese können Sie direkt vor Ort in der ABH erstellen, ein vorheriger Gang zum Fotografen/zur Fotografin ist nicht mehr erforderlich.

Der kostenpflichtige Aufenthaltstitel ist vor Ort zu bezahlen. Mit EC-Karte können Sie dies direkt am Platz Ihrer Ansprechperson erledigen.

Abholung:

Nach der erfolgreichen Antragsstellung wird der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) durch die Bundesdruckerei erstellt. Bei Ihrer Vorsprache erhalten Sie einen Termin zur Abholung. Sollten Sie den Termin nicht selbst wahrnehmen können, haben Sie die Möglichkeit den Titel von einer bevollmächtigten Person abholen zu lassen.


Zuständige Einrichtungen
Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten (ABH)
Kruppstraße 16
45128 Essen
Tel: +49 201 88-38883
Fax: +49 201 88-38903
E-Mail: abh@essen.de
Entwurf Schindler: Kommunale Ausländerbehörde