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Grundsicherung für Arbeitsuchende bekommt, wer erwerbsfähig ist, seinen und den Lebensunterhalt seiner Familie zeitweilig aber nicht aus eigenem Einkommen oder mittels anderer Leistungen bestreiten kann. Zuständig für die Weiterbewilligung von Grundsicherungsleistungen sind die Jobcenter.
Grundsicherungsleistungen werden stets nur für eine gewisse Dauer bewilligt. Wenn Sie weiter hilfebedürftig sind, dann stellen Sie rechtzeitig – das heißt etwa vier Wochen vor Ablauf Ihres Bewilligungszeitraums - einen Weiterbewilligungsantrag. Reichen Sie Ihren Weiterbewilligungsantrag bei der Geschäftsstelle des JobCenter ein, bei der Sie regelmäßig betreut werden. Der Antrag kann formlos, also mündlich, telefonisch, digital oder schriftlich gestellt werden.
Grundsicherungsleistungen werden stets nur für eine gewisse Dauer bewilligt. Wenn Sie weiter hilfebedürftig sind, dann stellen Sie rechtzeitig – das heißt etwa vier Wochen vor Ablauf Ihres Bewilligungszeitraums - einen Weiterbewilligungsantrag. Reichen Sie Ihren Weiterbewilligungsantrag bei der Geschäftsstelle des JobCenter ein, bei der Sie regelmäßig betreut werden. Der Antrag kann formlos, also mündlich, telefonisch, digital oder schriftlich gestellt werden.
Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
Um die Leistungen zum erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Lebensalter: zwischen 15 Jahren und der Regelaltersgrenze
- Aufenthaltsort: Deutschland
- Erwerbsfähigkeit: Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten
- Hilfebedürftigkeit: Ein - Einkommen oder Vermögen oder andere vorrangige Leistungen sind nicht vorhanden oder reichen in ihrer Höhe nicht aus, um den eigenen Lebensunterhalt zu finanzieren.
Um über Ihren Antrag entscheiden zu können, werden folgende Unterlagen benötigt:
- Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse / anderweitigen aktuellen Nachweis der Krankenkasse / Gesundheitskarte
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Gültiger Mietvertrag bzw. aktuelle Mitbescheinigung (bei einem Umzug)
- Arbeitgeberbescheinigung / Verdienstabrechnung
- Meldebescheinigung von weiteren Personen in der Bedarfsgemeinschaft
- Arbeitslosegeld-/Renten-/Kindergeldbescheid
Unter Umständen sind auch folgende Unterlagen hochzuladen:
- Letzte Betriebskostenabrechnung
- Heizkostenabrechnung (falls vorhanden)
- Schulbescheinigung / Immatrikulationsbescheinigung / Ausbildungsvertrag
- Schulbedarf
- Verpflichtungserklärung
- Ärztliche Bescheinigung / Ärztliches Attest
- Kaufbelege
- Quittungen
- Bescheid über die Sperrzeit
- Geburtsurkunde, Unterhaltstitel
- Bescheid über die Ausbildungsförderung
- KFZ-Haftpflichtversicherung
- Altersvorsorge
- Gewerbeanmeldung
- Gewinnermittlung (GE)
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
- Einnahme – Überschuss Rechnung oder Gewinn- und Verlustrechnung
- Vaterschaftserkennung
- Beschluss des Familiengerichts
- gerichtlicher Vergleich / Beschluss oder die außergerichtliche Unterhaltsvereinbarung
- Nachweis über Unterhaltszahlungen
- Urteil / Schreiben der Versicherung
- Ärztliches Gutachten
Stellen Sie Ihren Weiterbewilligungsantrag rechtzeitig – das heißt etwa vier Wochen vor Ablauf Ihres alten Bewilligungszeitraums. Auch der „WBA“ gilt erst mit dem Monat der Antragsstellung. Leistungen für die Zeit vor der Antragstellung werden nicht gezahlt.
Bitte planen Sie eine Bearbeitungszeit von vier Wochen ein. Denken Sie daran, alle notwendigen Unterlagen einzureichen und dem JobCenter Änderungen Ihrer Lebenssituation zeitnah mitzuteilen.
Einen Antrag auf Weiterbewilligung kann nur stellen, wem zuvor ein Haupt-/Erstantrag bewilligt wurde.
Um den Antrag online auszufüllen und abzugeben, ist eine „BundID“ mit eID erforderlich, mit der Sie sich online ausweisen können. Falls Sie über keine eID verfügen, können Sie – als zwingend notwendige Alternative - eine gut lesbare Ausweiskopie hochladen.
Wenn Sie sich digital nicht ausweisen wollen, ist die Online-Antragsstellung nicht möglich. Geben Sie Ihren Antrag dann persönlich oder auf dem Postweg ab.
Der Weiterbewilligungsantrag wird in der Geschäftsstelle des JobCenter Essen bearbeitet, in der Sie auch sonst regelmäßig betreut werden.
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- Zuständige Einrichtung
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- JobCenter Essen
- Ruhrallee 175
- 45136 Essen
- Tel: +49 201 88-56999