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Grundsicherung für Arbeitsuchende bekommt, wer erwerbsfähig ist, seinen und den Lebensunterhalt seiner Familie zeitweilig aber nicht aus eigenem Einkommen oder mittels anderer Leistungen bestreiten kann. Zuständig für die Gewährung der Grundsicherung sind die Jobcenter.
Grundsicherung erhalten Sie nur auf Antrag. Sie können den Antrag formlos, also mündlich, telefonisch, digital oder schriftlich stellen. Im Antrag werden alle nötigen Angaben abgefragt.
Grundsicherung umfasst Leistungen für die Person, die den Antrag stellt, bei Bedarf aber auch für die Personen, die mit ihr in einem Haushalt leben. In der Regel sind das (Ehe-)Partner*innen sowie Kinder unter 25 Jahren. Auch für den Bedarf dieser Personen müssen bei der Antragstellung die notwendigen Nachweise erbracht werden.
Grundsicherung erhalten Sie nur auf Antrag. Sie können den Antrag formlos, also mündlich, telefonisch, digital oder schriftlich stellen. Im Antrag werden alle nötigen Angaben abgefragt.
Grundsicherung umfasst Leistungen für die Person, die den Antrag stellt, bei Bedarf aber auch für die Personen, die mit ihr in einem Haushalt leben. In der Regel sind das (Ehe-)Partner*innen sowie Kinder unter 25 Jahren. Auch für den Bedarf dieser Personen müssen bei der Antragstellung die notwendigen Nachweise erbracht werden.
Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
Um die Leistungen zum erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Lebensalter: zwischen 15 Jahren und der Regelaltersgrenze
- Aufenthaltsort: Deutschland
- Erwerbsfähigkeit: Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten
- Hilfebedürftigkeit: Ein Einkommen oder Vermögen oder andere vorrangige Leistungen sind nicht vorhanden oder reichen in ihrer Höhe nicht aus, um den eigenen Lebensunterhalt zu finanzieren.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse oder ein anderer aktuellen Nachweis Ihrer Krankenversicherung
Kontoauszüge der letzten 3 Monate
Gültiger Mietvertrag bzw. aktuelle Mietbescheinigung
Abhängig von Ihren gegenwärtigen Lebensumständen müssen Sie eventuell auch folgende Unterlagen vorweisen:
Letzte Betriebskostenabrechnung
Heizkostenabrechnung (falls vorhanden)
Ärztliche Bescheinigung / Ärztliches Attest
Kaufbelege
Quittungen
Verdienstabrechnung / Einkommensbescheinigung
Arbeitslosegeld-/Renten-/Kindergeldbescheid
Bescheid über eventuelle Sperrzeiten
Geburtsurkunde, Unterhaltstitel
Bescheid über die Ausbildungsförderung
KFZ-Haftpflichtversicherung
Altersvorsorge
Gewerbeanmeldung
Gewinnermittlung (GE)
Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
Einnahme – Überschuss Rechnung oder Gewinn- und Verlustrechnung
Vaterschaftserkennung
Beschluss des Familiengerichts
gerichtlicher Vergleich / Beschluss oder die außergerichtliche Unterhaltsvereinbarung
Nachweis über Unterhaltszahlungen
Urteil / Schreiben der Versicherung
Ärztliches Gutachten
Ihr Antrag wirkt auf den Monatsersten zurück. Leistungen für die Zeit vor der Antragstellung werden nur in Ausnahmefällen gezahlt.
Bitte planen Sie eine Bearbeitungszeit von bis zu vier Wochen ein. Das JobCenter wird in der Regel schriftlich Kontakt mit Ihnen aufnehmen.
Um den Antrag online auszufüllen und abzugeben, ist eine BundID mit eID erforderlich, mit der Sie sich online ausweisen können. Falls Sie über keine eID verfügen, können Sie – dies dann allerdings als zwingend notwendige Alternative - eine gut lesbare Ausweiskopie hochladen.
Wenn Sie sich nicht digital ausweisen wollen, ist die Online-Antragsstellung nicht möglich. Geben Sie Ihren Antrag dann persönlich oder auf dem Postweg ab.
Wenn Sie den Antrag digital ausfüllen und abgeben, führt Sie ein Ausfüll-Assistent durch den Prozess. Wahrscheinlich werden Sie zusätzliche Anlagen ausfüllen müssen. Welche das sind, ist abhängig von Ihrer gegenwärtigen Situation. Sie haben beim Ausfüllen die Möglichkeit, zwischenzuspeichern.
Wenn Sie zum ersten Mal oder nach längerer Zeit wieder einen Haupt-/Erstantrag auf Grundsicherung stellen müssen, wird Ihr Antrag im Neukundenbereich des JobCenter Essen bearbeitet (Berliner Platz 10, 45127 Essen). Hier werden Ihre Daten aufgenommen und Sie führen ein erstes Gespräch über Ihre Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung. Wenn über Ihren Erstantrag positiv entschieden wurde, wechseln Sie in die Betreuung einer der Geschäftsstellen in Ihrem Stadtteil.
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- Zuständige Einrichtung
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- JobCenter Essen
- Ruhrallee 175
- 45136 Essen
- Tel: +49 201 88-56999