Ihr elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) wurde gestohlen oder ist verloren gegangen?

Dann sind Sie verpflichtet, dies umgehend mitzuteilen.


Bei Verlust oder Diebstahl sind Sie verpflichtet, umgehend Folgendes zu tun:

  • Zeigen Sie einen Diebstahl bei der Polizei an.
  • Zeigen Sie den Diebstahl oder Verlust Ihres eAT beim Welcome- und ServiceCenter an.
  • Wenn in Ihrem eAT die Online-Ausweisfunktion aktiviert war, dann lassen Sie diese sperren. Dies dient Ihrem eigenen Schutz und vermeidet den Missbrauch Ihrer Daten.


Sperrung der Online-Ausweisfunktion

  • Telefonisch bei der bundesweiten Sperr-Hotline 116 116. Die Sperr-Hotline ist zu jeder Zeit erreichbar.
  • Geben Sie dabei bitte das Sperrkennwort an. Das Sperrkennwort haben Sie zusammen mit der PIN (Geheimnummer zum Aktivieren der Funktion) und der PUK (Geheimnummer zum Entsperren der Funktion) in einem Brief erhalten. Der Brief wurde Ihnen zugestellt, bevor Ihnen der eAT ausgehändigt wurde.
  • Informieren Sie bitte anschließend das Welcome- und ServiceCenter umgehend über die Sperrung.

Wenn Sie das Sperrkennwort nicht mehr besitzen, müssen Sie für die Sperrung zum Welcome- und ServiceCenter kommen.


Entsperrung der Online-Ausweisfunktion
Die gestohlene oder verlorene eAT-Karte ist wieder da?
Aus Sicherheitsgründen können Sie die gesperrte eAT-Karte nicht telefonisch über die Sperr-Hotline entsperren lassen. Sie müssen dazu persönlich in das Welcome- und ServiceCenter kommen. Die eAT-Karte kann aber nur dann entsperrt werden, wenn noch keine neue eAT-Karte bei der Bundesdruckerei bestellt wurde.


Zusatzblatt verloren?
Sie haben nicht die eAT-Karte, sondern das Zusatzblatt (grüne Klappkarte) verloren?
Dann müssen Sie die Polizei nicht informieren. Auch die Sperrung der Online-Ausweisfunktion ist dann nicht erforderlich.
Die Neuausstellung des Zusatzblatts wird durch durch das Welcome- und ServiceCenter veranlasst.

Neuer elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
Sie müssen sich Ihren eAT neu ausstellen lassen. 


Bei Verlust oder Diebstahl sind Sie verpflichtet, umgehend Folgendes zu tun:

  • Zeigen Sie einen Diebstahl bei der Polizei an.
  • Zeigen Sie den Diebstahl oder Verlust Ihres eAT beim Welcome- und ServiceCenter an.
  • Wenn in Ihrem eAT die Online-Ausweisfunktion aktiviert war, dann lassen Sie diese sperren. Dies dient Ihrem eigenen Schutz und vermeidet den Missbrauch Ihrer Daten.


Sperrung der Online-Ausweisfunktion

  • Telefonisch bei der bundesweiten Sperr-Hotline 116 116. Die Sperr-Hotline ist zu jeder Zeit erreichbar.
  • Geben Sie dabei bitte das Sperrkennwort an. Das Sperrkennwort haben Sie zusammen mit der PIN (Geheimnummer zum Aktivieren der Funktion) und der PUK (Geheimnummer zum Entsperren der Funktion) in einem Brief erhalten. Der Brief wurde Ihnen zugestellt, bevor Ihnen der eAT ausgehändigt wurde.
  • Informieren Sie bitte anschließend das Welcome- und ServiceCenter umgehend über die Sperrung.

Wenn Sie das Sperrkennwort nicht mehr besitzen, müssen Sie für die Sperrung zum Welcome- und ServiceCenter kommen.


Entsperrung der Online-Ausweisfunktion
Die gestohlene oder verlorene eAT-Karte ist wieder da?
Aus Sicherheitsgründen können Sie die gesperrte eAT-Karte nicht telefonisch über die Sperr-Hotline entsperren lassen. Sie müssen dazu persönlich in das Welcome- und ServiceCenter kommen. Die eAT-Karte kann aber nur dann entsperrt werden, wenn noch keine neue eAT-Karte bei der Bundesdruckerei bestellt wurde.


Zusatzblatt verloren?
Sie haben nicht die eAT-Karte, sondern das Zusatzblatt (grüne Klappkarte) verloren?
Dann müssen Sie die Polizei nicht informieren. Auch die Sperrung der Online-Ausweisfunktion ist dann nicht erforderlich.
Die Neuausstellung des Zusatzblatts wird durch durch das Welcome- und ServiceCenter veranlasst.

Neuer elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
Sie müssen sich Ihren eAT neu ausstellen lassen. 



Bei Diebstahl

  • Anzeigenbestätigung der Polizei
  • Reisepass

Bei Verlust

  • Reisepass

Zuständige Einrichtung
Welcome- und ServiceCenter Essen (WSC)
Dietrich-Oppenberg-Platz 1
45127 Essen
Tel: +49 201 88-38777