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Grundsicherung für Arbeitsuchende bekommt, wer erwerbsfähig ist, seinen und den Lebensunterhalt seiner Familie zeitweilig aber nicht aus eigenem Einkommen oder mitels anderer Leistungen bestreiten kann. Zuständig für die Gewährung der Grundsicherung sind die Jobcenter.
Die Jobcenter zahlen Leistungsberechtigten monatlich Geld für deren Lebensunterhalt aus und tragen in der Zeit des Anspruchs auch die Kosten für Wohnen und Heizung, wenn diese im Rahmen der örtlichen Verhältnisse liegen. Es werden außerdem die Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie evtl. Mehrbedarfe übernommen.
Wer Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten möchte, muss sich zugleich um die eigene (Wieder-)Eingliederung in Arbeit oder Ausbildung kümmern. Leistungsbeziehende bekommen dafür Hilfe vom Jobcenter: Die Integrationsfachkräfte vermitteln die Arbeitsuchenden in Maßnahmen bei Arbeitgeberinnen*Arbeitgebern, planen mit ihnen Qualifizierung, Weiterbildung oder Umschulung oder helfen mit Stellenangeboten und Arbeitgeberkontakten. Auch stabilisierende oder gesundheitsfördernde Maßnahmen können der erste Schritt in Arbeit oder Ausbildung sein.
Die Jobcenter zahlen Leistungsberechtigten monatlich Geld für deren Lebensunterhalt aus und tragen in der Zeit des Anspruchs auch die Kosten für Wohnen und Heizung, wenn diese im Rahmen der örtlichen Verhältnisse liegen. Es werden außerdem die Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie evtl. Mehrbedarfe übernommen.
Wer Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten möchte, muss sich zugleich um die eigene (Wieder-)Eingliederung in Arbeit oder Ausbildung kümmern. Leistungsbeziehende bekommen dafür Hilfe vom Jobcenter: Die Integrationsfachkräfte vermitteln die Arbeitsuchenden in Maßnahmen bei Arbeitgeberinnen*Arbeitgebern, planen mit ihnen Qualifizierung, Weiterbildung oder Umschulung oder helfen mit Stellenangeboten und Arbeitgeberkontakten. Auch stabilisierende oder gesundheitsfördernde Maßnahmen können der erste Schritt in Arbeit oder Ausbildung sein.
Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
Um die Leistungen zum erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Lebensalter: zwischen 15 Jahren und der Regelaltersgrenze
- Aufenthaltsort: Deutschland
- Erwerbsfähigkeit: Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten
- Hilfebedürftigkeit: Ein Einkommen oder Vermögen oder andere vorrangige Leistungen sind nicht vorhanden oder reichen in ihrer Höhe nicht aus, um den eigenen Lebensunterhalt zu finanzieren.
Grundsicherung erhalten Sie nur auf Antrag. Sie können den Antrag formlos, also mündlich, telefonisch, digital oder schriftlich stellen. Im Antrag werden alle nötigen Angaben abgefragt.Wenn Sie noch nie Grundsicherung bezogen haben oder länger als sechs Monate keine Leistungen in Anspruch nehmen mussten, ist der zentrale Neukundenbereich des JobCenter Essen am Berliner Platz 10 Ihre erste Anlaufstation.
Das Jobcenter benötigt bei der Antragstellung bestimmte Informationen und dazu Nachweise und Unterlagen von Ihnen. Anhand Ihrer Angaben prüft das Jobcenter, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und damit einen rechtlichen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben. Ist das der Fall, berrechnet das Jobcenter, wie viel Bürgergeld Sie erhalten können.
Die allgemeine Bearbeitungszeit beträgt 2 – 3 Wochen.
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- Onlinedienstleistungen
- JobCenter Essen
- Anspruchsvoraussetzungen
- Höhe der Leistungen
- Bildungs- und Teilhabepaket
- Merkblatt SGB II
- Zuständige Einrichtung
-
- JobCenter Essen
- Ruhrallee 175
- 45136 Essen
- Tel: +49 201 88-56999