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Als ausländische Person eines Staates außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), die sich auf Jobsuche in der Bundesrepublik befindet, können Sie unter bestimmten Vorraussetzungen eine sogenannte Chancenkarte nach §20a AufenthG beantragen.
Als ausländische Person eines Staates außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), die sich auf Jobsuche in der Bundesrepublik befindet, können Sie unter bestimmten Vorraussetzungen eine sogenannte Chancenkarte nach §20a AufenthG beantragen. Das Welcome- und ServiceCenter Essen (WSC) steht Ihnen als zentrale Anlaufstelle für internationale Fachkräfte zur Verfügung.
Vorrausetzung für die Anspruchnahme aller Dienstleistungen ist die vorherige (Wohnsitz-) Anmeldung in Essen. Wenn Sie einen Termin für die Anmeldung benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch unter 0201 - 8838883.
Aktuell ist die Beantragung der Chancenkarte nach §20a AufenthG noch nicht online möglich.
Als ausländische Person eines Staates außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), die sich auf Jobsuche in der Bundesrepublik befindet, können Sie unter bestimmten Vorraussetzungen eine sogenannte Chancenkarte nach §20a AufenthG beantragen. Das Welcome- und ServiceCenter Essen (WSC) steht Ihnen als zentrale Anlaufstelle für internationale Fachkräfte zur Verfügung.
Vorrausetzung für die Anspruchnahme aller Dienstleistungen ist die vorherige (Wohnsitz-) Anmeldung in Essen. Wenn Sie einen Termin für die Anmeldung benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch unter 0201 - 8838883.
Aktuell ist die Beantragung der Chancenkarte nach §20a AufenthG noch nicht online möglich.
Eine Chancenkarte kann nur dann erteilt werden, wenn die Voraussetzungen nach §20a AufenthG erfüllt sind.
- Eine Kopie Ihres Reisepasses
- Nachweis über die berufliche Qualifikation
- Nachweis der Anerkennung in Deutschland oder der staatlichen Anerkennung im Ausbildungsstaat
- Weitere Nachweise, die für Ihren Aufenthaltstitel relevant sind (beispielsweise Sprachkenntnisse, Versicherungsnachweise, Nachweise über finanzielle Mittel etc.)
- Vermieterbescheinigung
Umfassende Informationen zu den Verwaltungsgebühren finden Sie in Kapitel 3 der Aufenthaltsverordnung.
Falsche und unvollständige Angaben sind von Nachteil.
Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für Sie von Nachteil sein.
Sie werden darauf hingeweisen, dass es eine Straftat ist, im Antrag oder im weiteren Verfahren falsche oder unvollständige Angaben zu machen, um ein aufenthaltsrechtliches Dokument zu erhalten.
Ebenfalls ist es strafbar, ein so beschaffenes Dokument wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr zu verwenden (§ 95 Absatz 2 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz.)
In der Folge kann ein bereits erteilter Aufenthaltstitel zurückgenommen werden.
Informationen rund um den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Chancenkarte finden Sie hier auf den Seiten der Bundesregierung.
Informationen zur Anerkennung der Berufsqualifikation finden sie auf den Seiten der Kultusminister Konferenz.
Antragstellung:
Nachdem Sie sich in Essen angemeldet haben, können Sie unter den o.g. Voraussetzungen eine Chancenkarte beim WSC beantragen. Übersenden Sie hierzu die erforderlichen Unterlagen an das WSC. Die zuständigen Sachbearbeitenden werden Ihren Antrag prüfen und ggf. weitere Unterlagen anfordern. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie bei positivem Entscheid eine Einladung zur Vorsprache. Sollte Ihre Antrag negativ entschieden werden, so erhalten Sie eine Mitteilung über die Ablehnungsgründe.
Termin vor Ort:
Wenn Sie im WSC eintreffen, checken Sie am einfachsten direkt per Smartphone mit Klick auf den entsprechenden Link in der Terminbestätigung ein. Sie erhalten dann Ihre Wartenummer direkt aufs Handy. Sie haben zudem die Möglichkeit sich über den mit der E-Mail gesendeten QR-Code an den neuen Service-Terminals vor Ort einzuscannen oder per Angabe seines Geburtsdatums am Service-Terminal einzuchecken. In beiden Fällen druckt dann das Service-Terminal die Wartenummer aus. Diese wird dann durch die Mitarbeitenden aufgerufen.
Für den Aufenthaltstitel werden Fingerabdrücke, eine Unterschrift sowie ein biometrisches Lichtbild benötigt. Diese können Sie direkt vor Ort im WSC erstellen, ein vorheriger Gang zum Fotografen/zur Fotografin ist nicht mehr erforderlich.
Der kostenpflichtige Aufenthaltstitel ist vor Ort zu bezahlen. Mit EC-Karte können Sie dies direkt am Platz Ihrer Ansprechperson erledigen.
Abholung:
Nach der erfolgreichen Antragsstellung wird der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) durch die Bundesdruckerei erstellt. Bei Ihrer Vorsprache erhalten Sie einen Termin zur Abholung. Sollten Sie den Termin nicht selbst wahrnehmen können, haben Sie die Möglichkeit den Titel von einer bevollmächtigten Person abholen zu lassen.
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- Zuständige Einrichtung
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- Welcome- und ServiceCenter Essen (WSC)
- Dietrich-Oppenberg-Platz 1
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 88-38777
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- Dienstleistungen des Welcome- und ServiceCenters (WSC)
- Anmeldung in Essen für ausländische Personen (WSC)