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Wenn Sie über einen anerkannten oder inländischen Berufsabschluss verfügen, haben Sie die Möglichkeit eine Aufenthaltserlaubnis nach §20 AufenthG zu beantragen.
Das Welcome- und ServiceCenter Essen (WSC) ist die zentrale Anlaufstelle für Absolventen internationale Fachkräfte, Studierende, Auszubildende und Personen im Anerkennungsverfahren, die in Essen leben und arbeiten möchten. Es ermöglicht die schnelle und unkomplizierte Bearbeitung aufenthaltsrechtlicher Anliegen.
Vorrausetzung für die Anspruchnahme aller Dienstleistungen ist die vorherige (Wohnsitz-) Anmeldung in Essen. Wenn Sie einen Termin für die Anmeldung benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch unter 0201 - 8838883.
Das Welcome- und ServiceCenter Essen (WSC) ist die zentrale Anlaufstelle für Absolventen internationale Fachkräfte, Studierende, Auszubildende und Personen im Anerkennungsverfahren, die in Essen leben und arbeiten möchten. Es ermöglicht die schnelle und unkomplizierte Bearbeitung aufenthaltsrechtlicher Anliegen.
Vorrausetzung für die Anspruchnahme aller Dienstleistungen ist die vorherige (Wohnsitz-) Anmeldung in Essen. Wenn Sie einen Termin für die Anmeldung benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch unter 0201 - 8838883.
Ein Aufenthaltstitel kann nur dann erteilt werden, wenn die Voraussetzungen nach §20 AufenthG erfüllt sind.
- Eine Kopie Ihres Reisepasses
- Eine Kopie des aktuellen Aufenthaltstitels
- Nachweis über den inländischen Berufsabschluss / die Anerkennung der ausländischen Qualifikation
- Gegebenenfalls weitere Unterlagen, die für Ihr Anliegen relevant sind
- Falls vorhanden, geben Sie bitte auch die Gültigkeit Ihres aktuellen Aufenthaltstitels an.
- Vermieterbescheinigung
Umfassende Informationen zu den Verwaltungsgebühren finden Sie in Kapitel 3 der Aufenthaltsverordnung.
Falsche und unvollständige Angaben sind von Nachteil.
Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für Sie von Nachteil sein.
Sie werden darauf hingeweisen, dass es eine Straftat ist, im Antrag oder im weiteren Verfahren falsche oder unvollständige Angaben zu machen, um ein aufenthaltsrechtliches Dokument zu erhalten.
Ebenfalls ist es strafbar, ein so beschaffenes Dokument wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr zu verwenden (§ 95 Absatz 2 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz.)
In der Folge kann ein bereits erteilter Aufenthaltstitel zurückgenommen werden.
Informationen rund um den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) finden Sie hier.
Informationen zur Anerkennung der Berufsqualifikation finden sie auf den Seiten der Kultusminister Konferenz.
Antragstellung:
Nachdem Sie sich in Essen angemeldet haben, können Sie unter den o.g. Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis beim WSC beantragen. Hierzu übersenden Sie die erforderlichen Unterlagen an das WSC. Die zuständigen Sachbearbeitenden werden Ihren Antrag prüfen und ggf. weitere Unterlagen anfordern. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie bei positivem Entscheid eine Einladung zur Vorsprache. Sollte Ihre Antrag negativ entschieden werden, so erhalten Sie eine Mitteilung über die Ablehnungsgründe.
Für den Aufenthaltstitel werden Fingerabdrücke, eine Unterschrift sowie ein biometrisches Lichtbild benötigt. Diese können Sie direkt vor Ort im WSC erstellen, ein vorheriger Gang zum Fotografen/zur Fotografin ist nicht mehr erforderlich.
Der kostenpflichtige Aufenthaltstitel ist vor Ort zu bezahlen. Mit EC-Karte können Sie dies direkt am Platz Ihrer Ansprechperson erledigen.
Abholung:
Nach der erfolgreichen Antragsstellung wird der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) durch die Bundesdruckerei erstellt. Bei Ihrer Vorsprache erhalten Sie einen Termin zur Abholung. Sollten Sie den Termin nicht selbst wahrnehmen können, haben Sie die Möglichkeit den Titel von einer bevollmächtigten Person abholen zu lassen.
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- Downloads
- Infobroschüre Aufenthaltstitel
- Vollmacht zur Abholung des eAT
- Vermieterbescheinigung (WSC)
- Zuständige Einrichtung
-
- Welcome- und ServiceCenter Essen (WSC)
- Dietrich-Oppenberg-Platz 1
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 88-38777
Wenn Sie über einen anerkannten oder inländischen Berufsabschluss verfügen, haben Sie die Möglichkeit eine Aufenthaltserlaubnis nach §20 AufenthG zu beantragen.
Das Welcome- und ServiceCenter Essen (WSC) ist die zentrale Anlaufstelle für Absolventen internationale Fachkräfte, Studierende, Auszubildende und Personen im Anerkennungsverfahren, die in Essen leben und arbeiten möchten. Es ermöglicht die schnelle und unkomplizierte Bearbeitung aufenthaltsrechtlicher Anliegen.
Vorrausetzung für die Anspruchnahme aller Dienstleistungen ist die vorherige (Wohnsitz-) Anmeldung in Essen. Wenn Sie einen Termin für die Anmeldung benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch unter 0201 - 8838883.
- Eine Kopie Ihres Reisepasses
- Eine Kopie des aktuellen Aufenthaltstitels
- Nachweis über den inländischen Berufsabschluss / die Anerkennung der ausländischen Qualifikation
- Gegebenenfalls weitere Unterlagen, die für Ihr Anliegen relevant sind
- Falls vorhanden, geben Sie bitte auch die Gültigkeit Ihres aktuellen Aufenthaltstitels an.
- Vermieterbescheinigung
Ein Aufenthaltstitel kann nur dann erteilt werden, wenn die Voraussetzungen nach §20 AufenthG erfüllt sind.
Antragstellung:
Nachdem Sie sich in Essen angemeldet haben, können Sie unter den o.g. Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis beim WSC beantragen. Hierzu übersenden Sie die erforderlichen Unterlagen an das WSC. Die zuständigen Sachbearbeitenden werden Ihren Antrag prüfen und ggf. weitere Unterlagen anfordern. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie bei positivem Entscheid eine Einladung zur Vorsprache. Sollte Ihre Antrag negativ entschieden werden, so erhalten Sie eine Mitteilung über die Ablehnungsgründe.
Für den Aufenthaltstitel werden Fingerabdrücke, eine Unterschrift sowie ein biometrisches Lichtbild benötigt. Diese können Sie direkt vor Ort im WSC erstellen, ein vorheriger Gang zum Fotografen/zur Fotografin ist nicht mehr erforderlich.
Der kostenpflichtige Aufenthaltstitel ist vor Ort zu bezahlen. Mit EC-Karte können Sie dies direkt am Platz Ihrer Ansprechperson erledigen.
Abholung:
Nach der erfolgreichen Antragsstellung wird der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) durch die Bundesdruckerei erstellt. Bei Ihrer Vorsprache erhalten Sie einen Termin zur Abholung. Sollten Sie den Termin nicht selbst wahrnehmen können, haben Sie die Möglichkeit den Titel von einer bevollmächtigten Person abholen zu lassen.
Informationen rund um den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) finden Sie hier.
Informationen zur Anerkennung der Berufsqualifikation finden sie auf den Seiten der Kultusminister Konferenz.
Falsche und unvollständige Angaben sind von Nachteil.
Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für Sie von Nachteil sein.
Sie werden darauf hingeweisen, dass es eine Straftat ist, im Antrag oder im weiteren Verfahren falsche oder unvollständige Angaben zu machen, um ein aufenthaltsrechtliches Dokument zu erhalten.
Ebenfalls ist es strafbar, ein so beschaffenes Dokument wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr zu verwenden (§ 95 Absatz 2 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz.)
In der Folge kann ein bereits erteilter Aufenthaltstitel zurückgenommen werden.
Umfassende Informationen zu den Verwaltungsgebühren finden Sie in Kapitel 3 der Aufenthaltsverordnung.