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Das Welcome- und ServiceCenter Essen (WSC) ist die zentrale Anlaufstelle für internationale Fachkräfte, Studierende, Auszubildende und Personen im Anerkennungsverfahren, die in Essen leben und arbeiten möchten. Es ermöglicht die schnelle und unkomplizierte Bearbeitung aufenthaltsrechtlicher Anliegen.
Wenn Sie nach Deutschland eingereist sind und sich auf Ausbildungs- oder Studienplatzsuche befinden, können Sie einen Aufenthaltstitel nach § 17 AufenthG beantragen.
Vorrausetzung für die Anspruchnahme aller Dienstleistungen ist die vorherige (Wohnsitz-) Anmeldung in Essen. Wenn Sie einen Termin für die Anmeldung benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch unter +49 201 - 8838883.
Wenn Sie nach Deutschland eingereist sind und sich auf Ausbildungs- oder Studienplatzsuche befinden, können Sie einen Aufenthaltstitel nach § 17 AufenthG beantragen.
Vorrausetzung für die Anspruchnahme aller Dienstleistungen ist die vorherige (Wohnsitz-) Anmeldung in Essen. Wenn Sie einen Termin für die Anmeldung benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch unter +49 201 - 8838883.
Ein Aufenthaltstitel kann nur dann erteilt werden, wenn die Voraussetzungen nach §17 AufenthG erfüllt sind.
- Eine Kopie Ihres Reisepasses
- Eine Kopie des aktuellen Aufenthaltstitels
- Gegebenenfalls Nachweis über Ihre Immatrikulation (beispielsweise Studienbescheinigung)
- Gegebenenfalls Nachweise über die Aufnahme einer Ausbildung oder Teilnahme an einem Sprachkurs
- Gegebenenfalls weitere Unterlagen, die für Ihr Anliegen relevant sind (beispielsweise Zulassungsbescheid, Anerkennungsdokumente)
- Falls vorhanden, geben Sie bitte auch die Gültigkeit Ihres aktuellen Aufenthaltstitels an.
Umfassende Informationen zu den Verwaltungsgebühren finden Sie in Kapitel 3 der Aufenthaltsverordnung.
Bitte bringen Sie zum persönlichen Termin alle in der Terminbestätigung geforderten Unterlagen mit. Anderenfalls kann Ihr Antrag nicht abschließend bearbeitet werden.
Falsche und unvollständige Angaben sind von Nachteil.
Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für Sie von Nachteil sein.
Sie werden darauf hingeweisen, dass es eine Straftat ist, im Antrag oder im weiteren Verfahren falsche oder unvollständige Angaben zu machen, um ein aufenthaltsrechtliches Dokument zu erhalten.
Ebenfalls ist es strafbar, ein so beschaffenes Dokument wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr zu verwenden (§ 95 Absatz 2 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz.)
In der Folge kann ein bereits erteilter Aufenthaltstitel zurückgenommen werden.
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- Zuständige Einrichtung
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- Welcome- und ServiceCenter Essen (WSC)
- Dietrich-Oppenberg-Platz 1
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 88-38777
- Verwandte Dienstleistungen
- Dienstleistungen des Welcome- und ServiceCenters (WSC)