Das Welcome- und ServiceCenter Essen (WSC) ist die zentrale Anlaufstelle für internationale Ärztinnen und Ärzte im Anerkennungsverfahren, die in Essen leben und arbeiten möchten. Es ermöglicht die schnelle und unkomplizierte Bearbeitung aufenthaltsrechtlicher Anliegen.


Wenn Sie nach Deutschland eingereist sind und Ihre ausländische Appobation als Mediziner oder Medizinerin anerkennen lassen wollen, können Sie einen Aufenthaltstitel nach §16d AufenthG beantragen. Dies ist die Aufenthaltserlaubnis für die Zeit des Anerkennungsverfahren.

Vorrausetzung für die Anspruchnahme aller Dienstleistungen ist die vorherige (Wohnsitz-) Anmeldung in Essen. Wenn Sie einen Termin für die Anmeldung benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch unter 0201 - 8838883. 

Über den bereitgestellten Online-Antrag können Sie die erstmalige Ausstellung, eine Verlängerung und eine Änderung etwaiger Nebenbestimmungen unkompliziert beantragen.


Wenn Sie nach Deutschland eingereist sind und Ihre ausländische Appobation als Mediziner oder Medizinerin anerkennen lassen wollen, können Sie einen Aufenthaltstitel nach §16d AufenthG beantragen. Dies ist die Aufenthaltserlaubnis für die Zeit des Anerkennungsverfahren.

Vorrausetzung für die Anspruchnahme aller Dienstleistungen ist die vorherige (Wohnsitz-) Anmeldung in Essen. Wenn Sie einen Termin für die Anmeldung benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch unter 0201 - 8838883. 

Über den bereitgestellten Online-Antrag können Sie die erstmalige Ausstellung, eine Verlängerung und eine Änderung etwaiger Nebenbestimmungen unkompliziert beantragen.



Ein Aufenthaltstitel kann nur dann erteilt werden, wenn die Voraussetzungen nach §16d AufenthG erfüllt sind.


  • Fügen Sie alle relevanten Unterlagen bei, um eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen. Dazu gehören unter anderem:
    • Eine Kopie Ihres Reisepasses
    • Eine Kopie des Visums
    • Nachweis über die Zulassung als Arzt oder Ärztin
    • Bescheid der Bezirksregierung über die Anerkennung
    • Weitere Nachweise, die für Ihren Aufenthaltstitel relevant sind (beispielsweise Sprachkenntnisse, Versicherungsnachweise, Nachweise über finanzielle Mittel etc.)

Umfassende Informationen zu den Verwaltungsgebühren finden Sie in Kapitel 3 der Aufenthaltsverordnung.

 


Falsche und unvollständige Angaben sind von Nachteil.


Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für Sie von Nachteil sein.
Sie werden darauf hingeweisen, dass es eine Straftat ist, im Antrag oder im weiteren Verfahren falsche oder unvollständige Angaben zu machen, um ein aufenthaltsrechtliches Dokument zu erhalten.
Ebenfalls ist es strafbar, ein so beschaffenes Dokument wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr zu verwenden (§ 95 Absatz 2 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz.)
In der Folge kann ein bereits erteilter Aufenthaltstitel zurückgenommen werden.



Antragstellung:

Nachdem Sie sich in Essen angemeldet haben, können Sie unter den o.g. Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis beim WSC beantragen. Hierzu nutzen Sie am besten den Online-Antrag und fügen diese die erforderlichen Unterlagen bei. Die zuständigen Sachbearbeitenden werden Ihren Antrag prüfen und ggf. weitere Unterlagen anfordern. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie bei positivem Entscheid eine Einladung zur Vorsprache. Sollte Ihre Antrag negativ entschieden werden, so erhalten Sie eine Mitteilung über die Ablehnungsgründe.

Für den Aufenthaltstitel werden Fingerabdrücke, eine Unterschrift sowie ein biometrisches Lichtbild benötigt. Diese können Sie direkt vor Ort im WSC erstellen, ein vorheriger Gang zum Fotografen/zur Fotografin ist nicht mehr erforderlich.

Der kostenpflichtige Aufenthaltstitel ist vor Ort zu bezahlen. Mit EC-Karte können Sie dies direkt am Platz Ihrer Ansprechperson erledigen.

Abholung:

Nach der erfolgreichen Antragsstellung wird der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) durch die Bundesdruckerei erstellt. Bei Ihrer Vorsprache erhalten Sie einen Termin zur Abholung. Sollten Sie den Termin nicht selbst wahrnehmen können, haben Sie die Möglichkeit den Titel von einer bevollmächtigten Person abholen zu lassen.

 

 


Downloads
Infobroschüre Aufenthaltstitel
Vermieterbescheinigung (WSC)
Zuständige Einrichtung
Welcome- und ServiceCenter Essen (WSC)
Dietrich-Oppenberg-Platz 1
45127 Essen
Tel: +49 201 88-38777