Eine Fiktionsbescheinigung dient als Nachweis über ein vorläufiges Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland.


Das Welcome- und ServiceCenter Essen (WSC) ist die zentrale Anlaufstelle für internationale Fachkräfte, Studierende, Auszubildende und Personen im Anerkennungsverfahren, die in Essen leben und arbeiten möchten. Es ermöglicht die schnelle und unkomplizierte Bearbeitung aufenthalts- und melderechtlicher Anliegen.

Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie beim Welcome- und Servicecenter (WSC) eine Fiktionsbescheinigung, z.B. wenn sich Ihr beantragter Aufenthaltstitel noch in Bearbeitung befindet.

Das WSC bearbeitet die folgenden Fiktionsbescheinigungen:

  • Aufenthalt mit einem Aufenthaltstitel (Fortgeltungsfiktion nach § 81 Absatz 4 Satz 1 AufenthG)
  • Erstmalige Beantragung eines Aufenthaltstitels (Erlaubnisfiktion nach § 81 Absatz 3 Satz 1 AufenthG)
  • Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) und Erwerbstätigkeit gemäß § 81 Absatz 5a AufenthG

Vorrausetzung für die Anspruchnahme aller Dienstleistungen ist die vorherige (Wohnsitz-) Anmeldung in Essen. Wenn Sie einen Termin für die Anmeldung benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch unter 0201 - 8838883. 


Das Welcome- und ServiceCenter Essen (WSC) ist die zentrale Anlaufstelle für internationale Fachkräfte, Studierende, Auszubildende und Personen im Anerkennungsverfahren, die in Essen leben und arbeiten möchten. Es ermöglicht die schnelle und unkomplizierte Bearbeitung aufenthalts- und melderechtlicher Anliegen.

Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie beim Welcome- und Servicecenter (WSC) eine Fiktionsbescheinigung, z.B. wenn sich Ihr beantragter Aufenthaltstitel noch in Bearbeitung befindet.

Das WSC bearbeitet die folgenden Fiktionsbescheinigungen:

  • Aufenthalt mit einem Aufenthaltstitel (Fortgeltungsfiktion nach § 81 Absatz 4 Satz 1 AufenthG)
  • Erstmalige Beantragung eines Aufenthaltstitels (Erlaubnisfiktion nach § 81 Absatz 3 Satz 1 AufenthG)
  • Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) und Erwerbstätigkeit gemäß § 81 Absatz 5a AufenthG

Vorrausetzung für die Anspruchnahme aller Dienstleistungen ist die vorherige (Wohnsitz-) Anmeldung in Essen. Wenn Sie einen Termin für die Anmeldung benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch unter 0201 - 8838883. 



Umfassende Informationen zu den Verwaltungsgebühren finden Sie in Kapitel 3 der Aufenthaltsverordnung.

 


Falsche und unvollständige Angaben sind von Nachteil.


Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für Sie von Nachteil sein.
Sie werden darauf hingeweisen, dass es eine Straftat ist, im Antrag oder im weiteren Verfahren falsche oder unvollständige Angaben zu machen, um ein aufenthaltsrechtliches Dokument zu erhalten.
Ebenfalls ist es strafbar, ein so beschaffenes Dokument wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr zu verwenden (§ 95 Absatz 2 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz.)
In der Folge kann ein bereits erteilter Aufenthaltstitel zurückgenommen werden.


Weitere Informationen zur Fiktionsbescheinigung finden Sie auf den Seiten des Ministeriums.


Zuständige Einrichtung
Welcome- und ServiceCenter Essen (WSC)
Dietrich-Oppenberg-Platz 1
45127 Essen
Tel: +49 201 88-38777