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Wenn Sie nach Essen ziehen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug anmelden
Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder dem Ausland nach Essen ziehen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug beim Bürgeramt anmelden. Zur Anmeldung bringen Sie bitte alle in Ihrem Besitz befindlichen Reisepässe mit sowie die Wohnungsgeberbestätigung, die Sie von Ihrem Wohnungsgeber erhalten müssen. Staatsangehörige der EU- bzw. EWR-Staaten können sich in jedem Bürgeramt anmelden, benötigen aber zusätzlich ihre Heiratsurkunde und bei Kindern die Geburtsurkunde. Besitzen Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes, müssen Sie sich in der Ausländerbehörde anmelden.
Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder dem Ausland nach Essen ziehen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug beim Bürgeramt anmelden. Zur Anmeldung bringen Sie bitte alle in Ihrem Besitz befindlichen Reisepässe mit sowie die Wohnungsgeberbestätigung, die Sie von Ihrem Wohnungsgeber erhalten müssen. Staatsangehörige der EU- bzw. EWR-Staaten können sich in jedem Bürgeramt anmelden, benötigen aber zusätzlich ihre Heiratsurkunde und bei Kindern die Geburtsurkunde. Besitzen Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes, müssen Sie sich in der Ausländerbehörde anmelden.
Sie können sich nur dann in Essen anmelden, wenn Sie Ihren tatsächlichen Wohnsitz im Stadtgebiet haben.
- gültiges Ausweisdokument für jede anzumeldende Person
- Nachweis über Familienstand (z.B. Eheurkunde)
- Wohnungsgeberbestätigung
Innerhalb von 2 Wochen nach tatsächlichem Einzug in die neue Wohnung. Der Beginn des Mietverhältnisses im Mietvertrag ist nicht relevant.
Die meldereechtliche Anmeldung ist gebührenfrei.
Die Anmeldung erfolgt unmittelbar in der persönlichen Vorsprache.
Bei Anmeldungen aus dem Ausland müssen alle anzumeldenden Personen anwesend sein.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bürgeramtes oder der Ausländerbehörde.
Für eine Anmeldung in Essen vereinbaren Sie einen Termin bei der zuständigen Behörde. Zur persönlichen Vorsprache bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit und werden im Termin melderechtlich erfasst.
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- Onlinedienstleistungen
- Terminvereinbarung Bürgeramt
- Elektronische Wohnsitzanmeldung eWA
- Terminvereinbarung Ausländerbehörde
- Downloads
- Wohnungsgeberbestätigung
- Zuständige Einrichtung
-
- Welcome- und ServiceCenter Essen (WSC)
- Dietrich-Oppenberg-Platz 1
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 88-38777
- Verwandte Dienstleistungen
- Dienstleistungen des Welcome- und ServiceCenters (WSC)