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Auf dieser Seite finden Sie das Beratungsangebot des Jugendamtes für Institutionen und Fachkräfte, die einen Kindeswohlgefährdung vermuten.
Der Gesetzgeber möchte, dass die Institutionen, die Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung wahrnehmen, qualifiziert und sicher mit diesen Hinweisen umgehen können. Dazu hat er das Jugendamt verpflichtet, ein entsprechendes Beratungsangebot vorzuhalten. Anspruch auf diese Beratung haben Träger der Jugendhilfe, Ärzte, Lehrer u.a. Darüber hinaus besteht ein Anspruch auch alle Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen. Diese Beratung wird durch die sog. insoweit erfahrene Fachkraft (InsoFa) geleistet. Sie zielt darauf, dass die anfragende Institution/Person Handlungssicherheit erlangt, wie mit den Hinweisen umzugehen ist. Die Beratung erfolgt ausschließlich anonym ohne Namensnennung der betroffenen Familienmitglieder. Es entstehen keine Kosten. Die Beratung erfolgt persönlich.
Bei Gefahr im Verzuge wenden Sie sich bitte an den Kindernotruf. Dieser steht 24 Std./Tag an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung.
Der Kindernotruf ist unter 0201-26 50 50 zu erreichen.
Der Gesetzgeber möchte, dass die Institutionen, die Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung wahrnehmen, qualifiziert und sicher mit diesen Hinweisen umgehen können. Dazu hat er das Jugendamt verpflichtet, ein entsprechendes Beratungsangebot vorzuhalten. Anspruch auf diese Beratung haben Träger der Jugendhilfe, Ärzte, Lehrer u.a. Darüber hinaus besteht ein Anspruch auch alle Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen. Diese Beratung wird durch die sog. insoweit erfahrene Fachkraft (InsoFa) geleistet. Sie zielt darauf, dass die anfragende Institution/Person Handlungssicherheit erlangt, wie mit den Hinweisen umzugehen ist. Die Beratung erfolgt ausschließlich anonym ohne Namensnennung der betroffenen Familienmitglieder. Es entstehen keine Kosten. Die Beratung erfolgt persönlich.
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Es fallen keine Kosten an.
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- Zuständige Einrichtung
-
- Jugendamt
- I. Hagen 26
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 88-51777
- Fax: +49 201 88-51101
- E-Mail: jugendamt@essen.de