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Der Schutz von Kindern vor Gewalt, Vernachlässigung und anderen Gefahren ist eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Das Jugendamt Essen steht Ihnen über da Online-Formular jederzeit zur Verfügung.
Die Meldung einer Kindeswohlgefährdung kann sowohl durch eine Fachkraft (z.B. Erzieher*in, Lehrer*in) erfolgen, als auch durch eine*n Bürger*in. Das Online-Formular auf der rechten Seite fragt die notwendigen Informationen ab, damit das Jugendamt Hilfe leisten kann.
Bei Gefahr im Verzuge wenden Sie sich bitte an den Kindernotruf. Dieser steht 24 Std./Tag an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung.
Der Kindernotruf ist unter 0201-26 50 50 zu erreichen.
Die Meldung einer Kindeswohlgefährdung kann sowohl durch eine Fachkraft (z.B. Erzieher*in, Lehrer*in) erfolgen, als auch durch eine*n Bürger*in. Das Online-Formular auf der rechten Seite fragt die notwendigen Informationen ab, damit das Jugendamt Hilfe leisten kann.
Bei Gefahr im Verzuge wenden Sie sich bitte an den Kindernotruf. Dieser steht 24 Std./Tag an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung.
Der Kindernotruf ist unter 0201-26 50 50 zu erreichen.
§ 8a SGB VIII
- Onlinedienstleistungen
- Meldung einer Kindeswohlgefährdung
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- Downloads
- Kooperationsvereinbarung bei Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung für Träger der Jugendhilfe
- Kooperationsvereinbarung bei Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung für Schulen
- Kooperationsvereinbarung bei Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung zwischen JobCenter und Jugendamt der Stadt Essen
- Zuständige Einrichtung
-
- Jugendamt
- I. Hagen 26
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 88-51777
- Fax: +49 201 88-51101
- E-Mail: jugendamt@essen.de