Wahlvorschlag

Als Wahlvorschläge bezeichnet man die zu einer Wahl aufgestellten Bewerberinnen und Bewerber bzw. Listen von Bewerberinnen und Bewerbern.


Über die Zulassung von Wahlvorschlägen entscheiden die entsprechenden Wahlausschüsse.


Über die Zulassung von Wahlvorschlägen entscheiden die entsprechenden Wahlausschüsse.


Zuständige Einrichtung
Wahlen
Kopstadtplatz 10
45121 Essen
Tel: +49 201 88-12345
Fax: +49 201 88-12012
E-Mail: wahl@essen.de