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Über die Wahlberechtigten führt die Gemeinde ein Wählerverzeichnis.
Aus dem Wählerverzeichnis geht hervor, welche Personen am Wahltag wahlberechtigt sind. Jede wahlberechtigte Person hat das Recht, an den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu überprüfen.
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- Zuständige Einrichtung
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- Wahlen
- Kopstadtplatz 10
- 45121 Essen
- Tel: +49 201 88-12345
- Fax: +49 201 88-12012
- E-Mail: wahl@essen.de
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Aus dem Wählerverzeichnis geht hervor, welche Personen am Wahltag wahlberechtigt sind. Jede wahlberechtigte Person hat das Recht, an den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu überprüfen.