Man darf wählen, wenn man wahlberechtigt ist.


Die Wahlberechtigung wird durch das Wahlamt der Stadt Essen festgestellt.


Die Wahlberechtigung wird durch das Wahlamt der Stadt Essen festgestellt.


Zuständige Einrichtung
Wahlen
Kopstadtplatz 10
45121 Essen
Tel: +49 201 88-12345
Fax: +49 201 88-12012
E-Mail: wahl@essen.de