Mit dieser Onlinedienstleistung kann die An- und Abmeldung von weiteren Beherbergungseinrichtungen angezeigt werden.


Wer innerhalb des Stadtgebietes Essen einen Beherbergungsbetrieb betreibt, ist verpflichtet, den Beginn und das Ende seiner Tätigkeit, den Betreiberwechsel des Beherbergungsbetriebes und die Verlegung des Beherbergungsbetriebes anzuzeigen. Die Anzeige ist vor Eintritt des jeweiligen anzeigepflichtigen Ereignisses zu erstatten.

Dadurch werden die vorliegenden Daten stets auf den aktuellen Stand gehalten und verzögernde Rückfragen im Rahmen der Steuererklärung können dadurch vermieden werden.


Wer innerhalb des Stadtgebietes Essen einen Beherbergungsbetrieb betreibt, ist verpflichtet, den Beginn und das Ende seiner Tätigkeit, den Betreiberwechsel des Beherbergungsbetriebes und die Verlegung des Beherbergungsbetriebes anzuzeigen. Die Anzeige ist vor Eintritt des jeweiligen anzeigepflichtigen Ereignisses zu erstatten.

Dadurch werden die vorliegenden Daten stets auf den aktuellen Stand gehalten und verzögernde Rückfragen im Rahmen der Steuererklärung können dadurch vermieden werden.


Beherbergungssteuersatzung der Stadt Essen vom 04.06.2025


Verwenden Sie diese Onlinedienstleistung nur für An- und Abmeldung von weiteren Beherbergungseinrichtungen. Für andere Anliegen stehen Ihnen weitere Onlinedienstleistungen zur Verfügung. Dies ermöglicht eine zügigere Bearbeitung Ihres Anliegens.

Ansonsten kann es zu verzögerten Bearbeitungszeiten kommen.


Zuständige Einrichtung
Örtliche Aufwandsteuern
Porscheplatz 1
45127 Essen