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Die Stadt Essen bietet umfassende Informationen zu Visa- und Aufenthaltsanträgen für Bürgerinnen und Bürger sowie für ausländische Staatsangehörige, die nach Deutschland reisen oder sich hier aufhalten möchten. Die Hauptzuständigkeit liegt in erster Linie beim Auswärtigen Amt und den entsprechenden Visumstellen im Ausland. Diese Seite dient nur als Orientierungshilfe und Verweis auf relevante Informationen.
1. Visa zur Erwerbstätigkeit
Dieses Visum richtet sich an Personen, die in Deutschland arbeiten möchten. Für die Beantragung sind Nachweise über den Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Jobangebot sowie Qualifikationen erforderlich. Bitte beachten Sie, dass die Zulässigkeit vom Aufenthaltsgesetz (§§18, 18a, 18b, 19c, 16d und 16e) geregelt wird.
2. Visa für den Familiennachzug
Hierzu zählen:
- Ehegattennachzug: Voraussetzung ist ein gültiger Aufenthaltstitel des in Deutschland lebenden Partners sowie einfache Deutschkenntnisse (Niveau A1).
- Kindernachzug: Betrifft minderjährige Kinder, die zu ihren Eltern nach Deutschland ziehen möchten.
- Elternnachzug: Für den Zuzug zu minderjährigen Kindern in Deutschland, wenn eine Sorgepflicht besteht.
Genaue Regelungen und Paragraphen finden Sie im Aufenthaltsgesetz (§28 und §29).
Beantragung eines Schengen-Visums
Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen innerhalb des Schengen-Raums ist das sogenannte Schengen-Visum notwendig. Es deckt unter anderem touristische, geschäftliche oder familiäre Aufenthalte ab. Zuständig ist die jeweilige deutsche Botschaft oder das Konsulat im Herkunftsland des Antragstellers. Informationen über die Antragsverfahren und Fristen finden Sie auf der offiziellen Webseite der Stadt Essen.
1. Visa zur Erwerbstätigkeit
Dieses Visum richtet sich an Personen, die in Deutschland arbeiten möchten. Für die Beantragung sind Nachweise über den Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Jobangebot sowie Qualifikationen erforderlich. Bitte beachten Sie, dass die Zulässigkeit vom Aufenthaltsgesetz (§§18, 18a, 18b, 19c, 16d und 16e) geregelt wird.
2. Visa für den Familiennachzug
Hierzu zählen:
- Ehegattennachzug: Voraussetzung ist ein gültiger Aufenthaltstitel des in Deutschland lebenden Partners sowie einfache Deutschkenntnisse (Niveau A1).
- Kindernachzug: Betrifft minderjährige Kinder, die zu ihren Eltern nach Deutschland ziehen möchten.
- Elternnachzug: Für den Zuzug zu minderjährigen Kindern in Deutschland, wenn eine Sorgepflicht besteht.
Genaue Regelungen und Paragraphen finden Sie im Aufenthaltsgesetz (§28 und §29).
Beantragung eines Schengen-Visums
Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen innerhalb des Schengen-Raums ist das sogenannte Schengen-Visum notwendig. Es deckt unter anderem touristische, geschäftliche oder familiäre Aufenthalte ab. Zuständig ist die jeweilige deutsche Botschaft oder das Konsulat im Herkunftsland des Antragstellers. Informationen über die Antragsverfahren und Fristen finden Sie auf der offiziellen Webseite der Stadt Essen.
Aufenthaltsgesetz (§§29, 28, 18, 18a, 18b, 19c, 16d und 16e)
Visa zur Erwerbstätigkeit
- Gültiger Reisepass
- Nachweis über den Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Jobangebot
- Nachweise über Qualifikationen (z.B. Hochschulabschluss, Berufsausbildung)
- Lebenslauf
- Krankenversicherungsnachweis
- Nachweis über finanzielle Mittel, falls erforderlich
- Passfoto
- Antragsformular für das Visum
Visa für den Familiennachzug
Ehegattennachzug:
- Gültiger Aufenthaltstitel des in Deutschland lebenden Partners
- Einfache Deutschkenntnisse (Niveau A1)
- Eheurkunde oder Nachweis über die eingetragene Partnerschaft
- Gültiger Reisepass
- Passfoto
- Antragsformular für das Visum
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel und Krankenversicherung
Kindernachzug:
- Gültiger Aufenthaltstitel der Eltern in Deutschland
- Geburtsurkunde des Kindes
- Gültiger Reisepass des Kindes
- Passfoto
- Antragsformular für das Visum
- Einverständniserklärung der Eltern, falls nur ein Elternteil in Deutschland lebt
Elternnachzug:
- Nachweis der Sorgepflicht für minderjährige Kinder in Deutschland
- Geburtsurkunde des Kindes
- Gültiger Reisepass der Eltern
- Passfoto
- Antragsformular für das Visum
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel und Krankenversicherung
Weitere Informationen zu den Anforderungen finden Sie ebenfalls auf der Seite des Auswärtigen Amtes.
Visa zur Erwerbstätigkeit
-
Der Antrag muss in der Regel bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat im Heimatland gestellt werden.
-
In einigen Fällen kann auch die Anerkennung von Berufsabschlüssen erforderlich sein.
Visa für den Familiennachzug
-
Der Antrag muss in der Regel bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat im Heimatland gestellt werden.
-
Ein Nachweis über die Wohnsituation in Deutschland kann erforderlich sein.
- Dienstleistungen (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
- Einrichtungen (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
- Zuständige Einrichtungen
-
- Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten (ABH)
- Kruppstraße 16
- 45128 Essen
- Tel: +49 201 88-38883
- Fax: +49 201 88-38903
- E-Mail: abh@essen.de