Sorgeerklärung

Elternteile, die nicht miteinander verheiratet sind oder waren, können, wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht hat, eine Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge abgeben.


Die elterliche Sorge kann beim Jugendamt beurkundet werden.Diese Dienstleistung richtet sich an unverheiratet Elternteile. Wir informieren und beraten Sie in allen Fragen zur Abgabe der Sorgeerklärung und der sich daraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen.

Die Beurkundung erfolgt persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung.


Die elterliche Sorge kann beim Jugendamt beurkundet werden.Diese Dienstleistung richtet sich an unverheiratet Elternteile. Wir informieren und beraten Sie in allen Fragen zur Abgabe der Sorgeerklärung und der sich daraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen.

Die Beurkundung erfolgt persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung.


Diese Unterlagen sollten Sie zu Ihrem Beratungstermin mitbringen:

  • Ihren Pass oder Personalausweis
  • Geburtsurkunde Ihres Kindes bzw. vor Geburt den Mutterpass
  • falls vorhanden das Scheidungsurteil
  • eventuell vorhandene Unterhaltstitel (Urteil, Urkunde oder Beschluss)

Zuständige Einrichtung
Amtsvormundschaften, -pflegschaften, Beistandschaften, Unterhaltsberatungen, Unterhaltsvorschuss und Beurkundungen, Amt für Ausbildungsförderung, Elternbeiträge
Kopstadtplatz 12
45127 Essen
Tel: +49 201 88-51235
Fax: +49 201 88-51233