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Auf Antrag können unter anderem dauerhaft mobilitätseingeschränkte Personen von der Ausweispflicht befreit werden.
Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen können.
Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen können.
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
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- Onlinedienstleistungen
- Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht gemäß § 1 Absatz 3 Personalausweisgesetz
- Zuständige Einrichtung
-
- Bürgeramt
- Hollestr. 3
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 88-33222
- Fax: +49 201 88-33218
- E-Mail: buergeramt@essen.de
- Verwandte Dienstleistungen
- Personalausweis
Ausweispflicht (Befreiung)
Pass, Perso, Ausweis, Personalausweis, Befreiung, Ausnahme
Auf Antrag können unter anderem dauerhaft mobilitätseingeschränkte Personen von der Ausweispflicht befreit werden.
Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen können.
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
https://servicetest.essen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/277028/show
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Bürgeramt
001
Hollestr.
3
45127
Essen
51.452792
7.016653
+49 201 88-33222
+49 201 88-33218
buergeramt@essen.de