Suche ...
Wer ein Kind/Jugendlichen als Pflegeperson bei sich aufnehmen möchte, benötigt eine Erlaubnis des Jugendamtes.
Falls Sie ein Pflegekind in Vollzeitpflege aufnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an das örtliche Jugendamt.
Falls Sie ein Pflegekind in Vollzeitpflege aufnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an das örtliche Jugendamt.
- Dienstleistungen (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
- Einrichtungen (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
- Zuständige Einrichtung
-
- Amtsvormundschaften, -pflegschaften ,Beistandschaften, Unterhaltsberatung
- Kopstadtplatz 12
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 8851235
- Fax: +49 201 8851233
Erlaubnis zur Vollzeitpflege (Jugendamt)
Pflegekind, Pflegeeltern, Pflegefamilie, Hilfe, Unterstützung, Vollzeitpflege
Wer ein Kind/Jugendlichen als Pflegeperson bei sich aufnehmen möchte, benötigt eine Erlaubnis des Jugendamtes.
Falls Sie ein Pflegekind in Vollzeitpflege aufnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an das örtliche Jugendamt.
https://servicetest.essen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/277027/show
Amtsvormundschaften, -pflegschaften ,Beistandschaften, Unterhaltsberatung
001
Kopstadtplatz
12
45127
Essen
51.458576
7.011454
+49 201 8851235
+49 201 8851233