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Es ist möglich eine Adressbuchsperre zu beantragen.
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird eingetragen, wenn die antragstellende Person glaubhaft macht, dass durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.Viele Gemeinden geben Einwohnerbücher oder ähnliche Nachschlagewerke heraus. Wer dort nicht geführt werden möchte, kann ohne Begründung widersprechen. Zuständige ist die Meldebehörde des jeweiligen Wohnortes.
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird eingetragen, wenn die antragstellende Person glaubhaft macht, dass durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.Viele Gemeinden geben Einwohnerbücher oder ähnliche Nachschlagewerke heraus. Wer dort nicht geführt werden möchte, kann ohne Begründung widersprechen. Zuständige ist die Meldebehörde des jeweiligen Wohnortes.
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- Zuständige Einrichtung
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- Bürgeramt
- Hollestr. 3
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 88-33222
- Fax: +49 201 88-33218
- E-Mail: buergeramt@essen.de
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Eine Auskunftssperre im Melderegister wird eingetragen, wenn die antragstellende Person glaubhaft macht, dass durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.Viele Gemeinden geben Einwohnerbücher oder ähnliche Nachschlagewerke heraus. Wer dort nicht geführt werden möchte, kann ohne Begründung widersprechen. Zuständige ist die Meldebehörde des jeweiligen Wohnortes.