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Um EU-Heimtierausweise ausstellen zu dürfen, benötigen Tierärzte eine Erlaubnis des Veterinäramtes.
Der Tierarzt oder die Tierärztin beantragt die Ermächtigung zur Ausstellung von EU-Heimtierausweisen. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, wird die Ermächtigung erteilt. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, wird der Antrag abgelehnt. Eine Gebühr fällt unabhängig vom Ergebnis an.
Der Tierarzt oder die Tierärztin beantragt die Ermächtigung zur Ausstellung von EU-Heimtierausweisen. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, wird die Ermächtigung erteilt. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, wird der Antrag abgelehnt. Eine Gebühr fällt unabhängig vom Ergebnis an.
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- Registrierantrag „ermächtigter Tierarzt“ (Bestellung und Ausgabe von Heimtierausweisen)
- Zuständige Einrichtung
-
- Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
- Goldschmidtstr. 112
- 45141 Essen
- Tel: +49 201 88-59600
- E-Mail: veterinaeramt@essen.de
Um EU-Heimtierausweise ausstellen zu dürfen, benötigen Tierärzte eine Erlaubnis des Veterinäramtes.
Der Tierarzt oder die Tierärztin beantragt die Ermächtigung zur Ausstellung von EU-Heimtierausweisen. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, wird die Ermächtigung erteilt. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, wird der Antrag abgelehnt. Eine Gebühr fällt unabhängig vom Ergebnis an.
Eine Übersicht der Kontaktpersonen des Innendienstes des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes finden Sie im Telefonbuch der Stadt Essen.