Im Rahmen einer Straußwirtschaft dürfen Sie Ihren selbst erzeugten Wein oder Apfelwein an bis zu vier Monaten im Jahr ausschenken. Dabei müssen die Ausschankzeiten in maximal zwei zusammenhängende Zeiträume unterteilt sein.


Betriebe, die eine Straußwirtschaft betreiben möchten, in der sie selbst erzeugten Wein oder Apfelwein ausschenken, müssen dies bei der Stadt Essen anmelden. Eine Straußwirtschaft darf an insgesamt bis zu vier Monaten im Jahr betrieben werden, die in maximal zwei zusammenhängende Zeiträume unterteilt sein müssen.

Bitte beachten Sie, dass für den Betrieb einer Straußwirtschaft die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen erforderlich ist. Dazu gehört insbesondere die Verwendung ausschließlich selbsterzeugter Weine oder Apfelweine. Die genauen Termine für den Betrieb müssen bei der Anmeldung angegeben werden.

Für weitere Informationen zur Anmeldung und den rechtlichen Rahmenbedingungen wenden Sie sich bitte an das zuständige Ordnungsamt der Stadt Essen.


Betriebe, die eine Straußwirtschaft betreiben möchten, in der sie selbst erzeugten Wein oder Apfelwein ausschenken, müssen dies bei der Stadt Essen anmelden. Eine Straußwirtschaft darf an insgesamt bis zu vier Monaten im Jahr betrieben werden, die in maximal zwei zusammenhängende Zeiträume unterteilt sein müssen.

Bitte beachten Sie, dass für den Betrieb einer Straußwirtschaft die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen erforderlich ist. Dazu gehört insbesondere die Verwendung ausschließlich selbsterzeugter Weine oder Apfelweine. Die genauen Termine für den Betrieb müssen bei der Anmeldung angegeben werden.

Für weitere Informationen zur Anmeldung und den rechtlichen Rahmenbedingungen wenden Sie sich bitte an das zuständige Ordnungsamt der Stadt Essen.


Zuständige Einrichtungen
Gewerbemeldestelle
Porscheplatz 1
45127 Essen
Tel: +49 201 88-32777
Fax: +49 201 88-32279
E-Mail: gewerbemeldestelle@essen.de
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