Ausländische Ausbildungs- und Berufsabschlüsse können in Deutschland anerkannt werden. Oftmals ist hierzu ein zweistufiges Verfahren notwendig. Dieses umfasst die Anerkennung des ausländischen Abschlusses sowie die Erlaubnis zum Führen der jeweiligen Berufsbezeichnung.


Auf der rechten Seite unter "Verwandte Dienstleistungen" finden Sie eine Auflistung anerkennungsfähiger Berufsabschlüsse im Gesundheitsbereich. Die Zuständigkeit kann variieren. Auf den jeweiligen Seiten finden Sie weiterführende Informationen.


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Zuständige Einrichtung
Medizinalaufsicht (MEO), nichtärztliche Heilberufe, Todesbescheinigungen
Hindenburgstraße 29
45127 Essen