Zulässig ist das Entzünden von Feuern unter freiem Himmel am Karsamstag und am Ostersonntag als Osterfeuer und als Abschluss eines genehmigten Martinsumzuges im November. Eine besondere Genehmigung ist dafür nicht erforderlich; die nachstehenden Bedingungen müssen aber beachtet werden.
Traditionelle Feuer haben nicht das Verbrennen (Entsorgen) von Abfällen zum Ziel, sondern dienen der Brauchtumspflege. Aus diesem Grund werden sie letztlich auch nur geduldet. Verbrennungsaktionen verursachen hohe Luftbelastungen, die durchaus gesundheitsgefährdend sein können, besonders aber Asthmatikern und Kindern große Probleme bereiten. Ihre Zahl sollte so gering wie möglich gehalten werden.
Die Stadt Essen appelliert daher an alle Bürgerinnen und Bürger, auf private Traditionsfeuer zu verzichten und sich den Feuern der Glaubensgemeinschaften oder Vereinen hinzuzugesellen.