Wer beabsichtigt, als Prostituierte oder Prostituierter zu arbeiten, muss sich vorab gesundheitlich beraten lassen.


Gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG

Die gesundheitliche Beratung wird durch das Gesundheitsamt der Stadt Essen durchgeführt.

Die Beratung erfolgt ausschließlich nach telefonischer Terminvergabe: Ihre Kontaktpersonen der Gesundheitsberatung nach dem Prostituiertenschutzgesetz

Bitte bringen Sie zu diesem Termin Ihren Pass oder Ihren Personalausweis mit.


Gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG

Die gesundheitliche Beratung wird durch das Gesundheitsamt der Stadt Essen durchgeführt.

Die Beratung erfolgt ausschließlich nach telefonischer Terminvergabe: Ihre Kontaktpersonen der Gesundheitsberatung nach dem Prostituiertenschutzgesetz

Bitte bringen Sie zu diesem Termin Ihren Pass oder Ihren Personalausweis mit.



Zuständige Einrichtung
Gesundheitsberatung nach dem Prostituiertenschutzgesetz
Hindenburgstraße 29
45127 Essen
Tel: +49 201 88-53748
Fax: +49 201 88-53666