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Wer beabsichtigt, als Prostituierte oder Prostituierter zu arbeiten, muss sich vorab gesundheitlich beraten lassen.
Gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG
Die gesundheitliche Beratung wird durch das Gesundheitsamt der Stadt Essen durchgeführt.
Die Beratung erfolgt ausschließlich nach telefonischer Terminvergabe: Ihre Kontaktpersonen der Gesundheitsberatung nach dem Prostituiertenschutzgesetz
Bitte bringen Sie zu diesem Termin Ihren Pass oder Ihren Personalausweis mit.
Gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG
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- Zuständige Einrichtung
-
- Gesundheitsberatung nach dem Prostituiertenschutzgesetz
- Hindenburgstraße 29
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 88-53748
- Fax: +49 201 88-53666
- Weiterführende Links
- Ihre Kontaktpersonen der Gesundheitsberatung nach dem Prostituiertenschutzgesetz
- Infoseite des Ministeriums
- Infoseite des BMFSFJ
- Verwandte Dienstleistungen
- Prostituierten-Ausweis / Anmeldung Prostitution
Wer beabsichtigt, als Prostituierte oder Prostituierter zu arbeiten, muss sich vorab gesundheitlich beraten lassen.
Gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG
Die gesundheitliche Beratung wird durch das Gesundheitsamt der Stadt Essen durchgeführt.
Die Beratung erfolgt ausschließlich nach telefonischer Terminvergabe: Ihre Kontaktpersonen der Gesundheitsberatung nach dem Prostituiertenschutzgesetz
Bitte bringen Sie zu diesem Termin Ihren Pass oder Ihren Personalausweis mit.